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Die EU-Kommission hat mit Verordnung 1177/2009 vom 30.11.2009 neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Die Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
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Am 18. November 1999, also heute vor genau zehn Jahren, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der Rechtssache Teckal entschieden. Die Entscheidung ist der Grundstein einer immer weiter differenzierten Rechtsprechung zu den so genannten Quasi-Inhouse-Geschäften, also vom Vergaberecht freigestellten Beschaffungsvorgängen. Ihr Jubiläum soll zum Anlass genommen werden, diese Rechtsprechung und ihre Interpretation und Rezeption mit Blick auf den vierten Teil des GWB in einer Artikelreihe zu resümieren. Der erste Teil stellt die vergaberechtliche Problematik dar und erläutert diese Grundsatzentscheidung des EuGH dazu.
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Dr. Fridhelm Marx hat als Leiter der für das Vergaberecht zuständigen Unterabteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) von 2000 bis 2009 und zuvor von 1994 bis Ende 1999 als Leiter des Referates „Öffentliche Aufträge“ die Geschicke des Vergaberechts in Deutschland ganz entscheidend mitbestimmt. Er ist „das Gesicht“ der Vergaberechtsreform. Vergabeblog sprach mit ihm über die Reform, Inhouse-Geschäfte, das Konjunkturpaket und das Leben nach dem BMWi. Wir stellten ihm einige Fragen zu aktuellen Entwicklungen des Vergaberechts. Vergabeblog: Herr Dr. Marx, seit einigen Monaten sind Sie nicht mehr für das BMWi tätig. Ich stelle mir das ja schwierig vor: So plötzlich die Zügel los zu lassen und zuzusehen, wie die Kutsche ins Dunkel rast…
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Nun sind es nicht mehr nur Gerüchte. Vergabeblog liegt die Entwurfsfassung des Koalitionsvertrages vor. Danach ist auch das Vergaberecht zentrales Betätigungsfeld des von der neuen Regierung geplanten Bürokratieabbaus. Wörtlich heißt es: „Die deutsche Wirtschaft braucht ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht. Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel ist es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.“
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Wie das forum vergabe auf seiner Homepage bekannt gibt, ist die VOB 2009 am heutigen 15. Okt. 2009 verkündet worden. Dem entspricht das öffentlich einsehbare Inhaltsverzeichnis des Bundesanzeigers. Danach ist die Bekanntmachung der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B vom 31. Juli 2009 auf S.3549ff. der Ausgabe Nr. 15 des Bundesanzeigers (15. Okt. 2009) erfolgt.
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Inhouse-Vergaben doch einfacher als bislang gedacht? Oder ist die als Hüterin des Wettbewerbs bekannte EU-Kommission nur müde geworden? Diese hat nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beschlossen, gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen. So waren im Bereich der Abfallwirtschaft in Rheinland-Pfalz durch einige Landkreise und öffentliche Zweckverbände Verträge in Millionenhöhe abgeschlossen worden, ohne dass zuvor eine EU-weite Ausschreibung stattfand. Ein anderes Verfahren betraf verschiedene Auftragsvergaben für die Lieferung und Wartung von Software als auch die Erbringung von Datendiensten durch Behörden in Hamburg und NRW an öffentliche IT-Dienstleister, u.a. an Dataport. Hat also eine neue Welt begonnen?
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Das kann leicht verwirren: Der VII. Senat des BGH hat am 10. September 2009 gleich zwei Urteile zum Bestehen von Mehrvergütungsansprüchen bei Verschiebungen des Zeitplans in öffentlichen Ausschreibungsverfahren erlassen – und ist dabei auch noch zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Während der BGH bei einer Verschiebung der vertraglich vorgesehenen Bauzeit einen Mehrvergütungsanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt hält (VII ZR 152/08), lehnt er dies bei einer alleinigen Verzögerung des usprünglich vorgesehenen Zuschlagtermins ab (VII ZR 82/08).
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Am 24. April diesen Jahres trat nach langen Ringen mit den Stimmen der Großen Koalition das neue GWB in Kraft. Vergabeblog sprach mit Reinhard Schultz, MdB, zuständiger Berichterstatter und Mittelstandsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion zur Berücksichtigung des Mittelstands bei der öffentlichen Auftragsvergabe, „vergabefremden“ Aspekten, interkommunaler Zusammenarbeit und der Frage, ob das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ am Ende tatsächlich die von Auftraggebern wie Auftragnehmern geforderte Vereinfachung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge brachte.
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Der Deutsche Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat nach dem Kabinettbeschluss über Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System vom 28. Juni 2006 die Aufgabe, die Verdingungsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) substantiell zu vereinfachen, Vergaberegeln auf das notwendige Maß zu beschränken und überflüssige bürokratische Vorgaben zu streichen. Das BMWi hat den Entwurf der neuen VOL/A nun zur Einsicht online gestellt – vorbildlich.
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Ein durchaus “historisches” Ereignis gestern Mittag in Berlin. Im bis auf den letzten Stuhl besetzten Vortragssaal II im “Haus der Deutschen Wirtschaft” harrte der Großteil des Who´s Who der deutschen Vergabelandschaft auf die Vorstellung des ersten Präqualifizierungssystems für den VOL-Bereich. Für den Baubereich gibt es ein solches, wenngleich in wesentlichen Punkten verschiedenes, System bereits seit 2005 durch den “Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“. Die Präqualifizierung – also die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise – soll den Unternehmen erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse bringen. Als erstes PQ-System für den Liefer- und Dienstleistungsbereich haben nun die Industrie- und Handelskammern bzw. die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen die “bundesweite Präqualifizierungsdatenbank” als Serviceleistung für ihre Mitglieder ins Leben gerufen – ein Bericht: