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Am 31.08.2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht, die…
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Die Bw Bekleidungsmanagement GmbH (BwBM) sucht für den Fachbereich Bekleidung und Ausrüstung für die Abteilung Vergabemanagement…
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In einigen Bundesländern existiert unterhalb der Schwelle nicht nur ein Bieterrechtsschutz „light“, sondern auch eine über die VOB/A hinaus konkreter geregelte Aufklärungspflicht bei vermutet unauskömmlichen Angeboten neben der Pflicht zur Dokumentation dieser Aufklärung.
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Der Innenausschuss des Bundestages hat den Weg zur Umsetzung der sog. E-Rechnungsrichtlinie der EU frei gemacht. Wesentlicher Regelungskern der RL ist eine Verpflichtung aller Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten.
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Am 24.11.2016 findet die 13. Sitzung der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Der Bund kann im kommenden Jahr 329,1 Milliarden Euro ausgeben. Das beschloss der Haushaltsausschuss in der Nacht zum 11.11.2016 nach 14-stündigen Beratungen in der sogenannten Bereinigungssitzung. Das sind 400 Millionen Euro mehr als im Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9200) zum Haushalt 2017 vorgesehen waren.
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Auch unterhalb des EU-Schwellenwertes ist ein Ausschluss eines Bieters wegen negativer Erfahrungen bei früheren Aufträgen möglich. Hierzu bedarf es einer vom Auftraggeber sorgfältig dokumentierten negativen Prognose.
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Die Förderung der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll geändert werden. KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt sollen in Zukunft nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben.
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Ein probates Mittel zur Erkundung des relevanten Bietermarktes für den in Rede stehenden Vergabegegenstand ist der Besuch einer Fachmesse. Hier kann der Auftraggeber mit diversen Unternehmen zur Vorbereitung der Vergabe Gespräche führen oder weitere Termine vereinbaren. Potentielle Bieter haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber auch mit ihnen Gespräche führt. Der Auftraggeber kann sich auf einige, wenige Gesprächsteilnehmer beschränken.