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Nachdem das BMWi den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters (WRegG) vorgelegt hat (Anm. d.…
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In der Zentrale des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten…
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Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine hauptamliche Beisitzerin / Beisitzer zur Verstärkung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Wie angekündigt, stellen wir Ihnen fortan mit der neuen Serie “Steckbriefe” die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vor. Heute, Herr Dr. Martin Ott, Rechtsanwalt bei Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart. Herr Dr. Ott berät und vertritt insbesondere öffentliche Auftraggeber, aber auch Unternehmen, in allen Fragen des Vergaberechts. Einen Überblick über die Beiträge von Dr. Ott finden Sie hier.
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Der sog. No-Spy Erlass des Bundesministerums des Innern, nach dem Anbieter von ITK-Produkten versichern müssen, keinen Auskunftspflichten ausländischer Geheimdienste zu unterliegen, ist Thema der Abendgala des 2. Deutschen Vergabetages. Es diskutieren, wohl in dieser Konstellation einmalig anzutrefffen: Christina Kampmann, Mitglied des Deutschen Bundestages (Mitglied im Innenausschuss und Ausschuss Digitale Agenda), Heinz-Peter Dicks, Vors. Richter, Vergabe- und 2. Kartellsenat, OLG Düsseldorf, Dr. Oliver Maor, Bundesministerium des Innern, Felix Zimmermann, BITKOM, und Dr. Friedrich Ludwig Hausmann, PWC. Zu Programm & Anmeldung.
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Im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hat sich eine rege Diskussion um die Umsetzung der eVergabepflicht als Teil der Vergaberechtsreform entwickelt. Der aktuelle Entwurf der VgV enthält hierzu Regelungen. Im Kern: Keine verpflichtende Signatur (Textform reicht) und eine Registrierung für den Erhalt der Bekannmachung und der Vergabeunterlagen ist unzulässig. Sie finden weitere Informationen und die Diskussion darüber im Mitgliederbereich hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Das VG Düsseldorf hat das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) dem VerfGH Münster zur Prüfung vorgelegt. Nach Auffassung des VG Düsseldorf ist das TVgG-NRW mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar. Es verpflichtet Anbieter von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den Lohn zu zahlen, der in einem sogenannten „repräsentativen“ Tarifvertrag vereinbart ist.
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Das Bundeskartellamt hat eine Informationsbroschüre zur Aufdeckung von Submissionsabsprachen veröffentlicht. Eine Checkliste mit typischen Indikatoren soll es Vergabestellen erleichtern, Hinweise auf mögliche Absprachen von Unternehmen im Rahmen der Vergabeverfahren zu erkennen.
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Primärer Rechtsschutz bei Auftragsvergaben unterhalb der europäischen Vergabeschwellenwerte kann regelmäßig – abgesehen von besonderen landesrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten, z.B. in Sachsen-Anhalt – vor den ordentlichen Gerichten gewährt werden.
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In der aktuellen Ausgabe des Ministerialblattes NRW wurde ein gemeinsamer Runderlass des Finanzministeriums, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Ministeriums Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 06.08.2015 zur „Beschaffung von Leistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen“ veröffentlicht.
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Darauf haben sicherlich viele Kommunen gewartet: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen veröffentlicht.
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Am 15. und 16. Oktober 2015 findet in Berlin der zweite deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt 12 Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen einzelne Workshops vorstellen. Heute der Workshop C.1: Zuschlagskriterien, Wirtschaftlichkeit und Methoden.
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Öffentliche Auftraggeber können bei der Frage, ob sie ein Angebot im Hinblick auf dessen Auskömmlichkeit überprüfen, sowohl auf Erfahrungswerte aus vergleichbaren Ausschreibungen, als auch auf die Preise von ausgeschlossenen Angeboten zurückgreifen.