Suchergebnisse für: „HOAI“
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Am 21. März 2019 findet der 3. Bau-Vergabetag des DVNW in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften statt.
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Die Kommission hatte am 23. Juni 2017 Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Die Kommission beantragt,
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Seien Sie am 21. März 2019 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Berliner Gendarmenmarkt beim 3. Bau-Vergabetag dabei und melden Sie sich jetzt zum Frühbucherrabatt an. Hier geht es direkt zur Anmeldung.
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Bei der Vergabe von Planungsleistungen ist nach wie vor nicht abschließend geklärt, ob unterschiedliche Planungsdisziplinen bei der Ermittlung des Auftragswerts zusammenzurechnen sind. In diesem Zusammenhang hat die Vergabekammer Nordbayern entschieden, dass eine Addition der Auftragswerte unterschiedlicher Leistungsbilder nur in Betracht kommt, wenn eine besonders enge Verzahnung zwischen den unterschiedlichen Planungsleistungen vorliegt, wie es für komplexe oder hochtechnische Anlagen typisch ist.
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Nicht immer ist Auftraggebern ein günstigster Angebotspreis wichtig. Oft genug reicht ihnen ein Angebot, das schlicht nicht überteuert ist, dafür aber eine ordentliche Leistung erwarten lässt. Wie eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Sachsen zeigt, ist die so genannte Mittelwertmethode dabei aber nicht zu empfehlen!
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Die Verbände und Kammern der planenden Berufe wollten im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 von den zur Wahl stehenden Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE und AfD wissen, ob und in welcher Weise diese sich für den Erhalt der Honorarordnung zur Sicherung der Planungs- und Bauqualität in Deutschland und auf europäischer Ebene einsetzen werden.
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Die Europäische Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH erhoben. Wie Vergabeblog berichtete (Beitrag vom 21.11.2016), hatte die Kommission bereits im November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu verklagen.
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Bei der Bundesingenieurkammer (BIngK) hat sich der neue Arbeitskreis EUROPA konstituiert.
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Am 31.03.2017 hat der Bundesrat das bereits am 10.03.2017 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“ (siehe hier) beschlossen. Dieses verankert in den §§ 650 a – 650 v BGB erstmals spezielle gesetzliche Regelungen zum Bauvertrag (§§ 650 a – 650 o), zum Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650 p – 650 t) und zum Bauträgervertrag (§§ 650 u – 650 v). Die Änderungen treten zum 01.01.2018 in Kraft und betreffen nur Verträge, die ab diesem Tag abgeschlossen werden. Altverträge sind von der Änderung nicht betroffen.
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) warnt vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und hat eine „Pro-HOAI“-Webseite ins Leben gerufen.










