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Bei 221 Brücken von Bundesautobahnen und -straßen ist eine umgehende Instandsetzung beziehungsweise Erneuerung erforderlich. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. „Eine Vielzahl der Straßenbrücken in der Verantwortung des Bundes wurde in den 60er-, 70er- und 80er-Jahren gebaut. Infolge ihrer hohen Beanspruchung vor allem durch den heute vorhandenen Schwerverkehr besteht bei einem maßgeblichen Teil von ihnen erheblicher Sanierungsbedarf“, so die Regierung. Bei einigen Brücken zeige sich, dass aufgrund des Zustands der Bauwerke nur Abriß und Neuplanung in Frage komme.
Ab sofort werden alle Ausschreibungen des Landes Sachsen-Anhalt für Hoch- und Straßenbaumaßnahmen sowohl in gedruckter Form über den Ausschreibungsanzeiger als auch elektronisch im Internet veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von voraussichtlich einem Jahr sollen die Ausschreibungen dann nur noch elektronisch veröffentlicht werden, so dass Landesministerium für Landesentwicklung und Verkehr.
Auch wenn die Nachricht nicht mehr brandaktuell ist, sei sie der Vollständigkeit halber hier trotzdem genannt: Das Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB 2002) bekam in seiner unlängst veröffentlichten Neuauflage einen neuen Titel und eine neue Gliederung: Das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes“ (VHB) orientiert sich nun praxisgerecht am Ablauf einer Baumaßnahme. Richtlinien sind nicht mehr gesammelt nach Paragrafen der VOB geordnet, sondern wurden, soweit möglich, den Formblättern direkt zugeordnet. Diese umfassende Überarbeitung machte die Neuherausgabe erforderlich, weshalb das VHB diesmal auch nicht durch eine elektronische Austauschlieferung aktualisiert werden konnte.
Der Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 15.1.2008 (B 15-01082-102/11), nachdem die Vergabestellen des Bundeshochbaus bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nur noch solche Unternehmen berücksichtigten dürfen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden, bröckelt. Nach einem aktuellen Erlass des Ministeriums sind ggfs. auch nicht präqualifizierte Unternehmen zuzulassen, um eine Diskriminierung auszuschließen.