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Die Öffentlichkeit soll bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ (17/9666) verabschiedete der Innenausschuss am vergangenen Mittwoch gegen die Stimmen der Opposition in modifizierter Fassung. Ziel des Gesetzentwurfes ist es laut Bundesregierung, „durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern“.
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Die Öffentlichkeit soll nach dem Willen der Bundesregierung bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung
von Planfeststellungsverfahren“ (17/9666) hervor, über den der Bundestag in erster Lesung beraten hat. Vorgesehen ist dazu eine Änderung im Verwaltungsverfahrensgesetz. Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers dazu soll indes nicht eingeführt werden.
Lehren aus Stuttgart 21? Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben ein Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums werde gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, so die Regierung in ihrer Antwort (17/8274) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8118) zur „Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturmaßnahmen und beim Bau von Industrieanlagen“. Danach soll mit dem geplanten Gesetz eine Regelung für eine „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ in das Verwaltungsverfahrensgesetz eingeführt werden. (Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz)