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Die Bezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger im Bund sollen bis Sommer 2011 schrittweise steigen. Dazu sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1878) eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2010 und 2011 durch eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 27. Februar vor. Die Erhöhung ist allerdings marginal.