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Im Hauptamt der Stadt Karlsruhe sind in der Zentralen Vergabestelle für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen…
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Keine dumme Idee, mag man meinen: Der öffentliche Auftraggeber wollte mittels Rücknahme der wirksamen ausgesprochenen Kündigung eines Dienstleistungsvertrags dessen Neuausschreibung umgehen und abermals den alten Auftragnehmer bedenken. Das sah die Vergabekammer (VK) Sachen (24.8.07, Az 1/SVK/054-07) indes anders.
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Öffentliche Beschaffer sind verpflichtet, das wirtschaftlichste Angebot einzukaufen. Genau dies macht das Vergaberecht aber nicht gerade leicht. Bis auf wenige Ausnahmen wie bspw. im Verhandlungsverfahren bestehen keine Möglichkeiten, vor Vertragsschluß das Leistungsportfolio des Bieters mit der genauen Nachfragesituation des Auftraggebers hinreichend genau abzugleichen. Was im privaten Bereich selbstverständlich und für beide Seiten nutzbringend ist, geht zu Gunsten eines transparenten Wettbewerbs im öffentlichen Bereich nicht – die Ausschreibung ist ebenso final wie das darauf eingereichte Angebot. Hans-Jörg Geddert und Thomas H. Fischer zeigen in der aktuellen Ausgabe des Behörden Spiegels (45. Woche, S. 25), was öffentliche Auftrageber beachten sollten, um gleichwohl sicher zu stellen, das für sie „beste“ Angebot zu erhalten, und dabei zugleich dem Gebot eines fairen und transparenten Wettbewerbs Rechnung zu tragen.
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Der Bundestag hat die Mittel für die Einführung eines bundesweiten digitalen Sprach- und Datenfunksystems für Behörden um 190 Millionen Euro erhöht. Dies beschloß der Haushaltsausschuß am 8. November bei den Beratungen des Etats 2008 des Bundesministeriums des Innern.
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Der Berliner Fachanwalt Michael Schinagl geht nach einem Bericht des Newsmagazins heise online davon aus, dass sämtliche elektronischen Ausschreibungen des Bundes zur Zeit angreifbar sind. Die E-Vergabe Plattform des Bundes erlaubt es gegenwärtig nur Bietern mit Windows-Betriebssystem, an den elektronischen Ausschreibungen des Bundes teilzunehmen, Macintosh oder Linux-Systeme werden nicht unterstützt. Damit würden potentielle Bieter, die diese Software einsetzen, diskriminiert.
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Die Vergabekammer (VK) Thüringen hat interner, nicht veröffentlichter Bewertungskriterien bei öffentlichen Ausschreibungen eine klare Absage erteilt. Mit Beschluß vom 22.9.2007 (360-4003.20-2713/2007-007 SHK) verpflichtete sie die betreffende Vergabestelle, die Ausschreibung in den Stand vor Angebotsabgabe zurück zu versetzen. Das insoweit eindeutige europäische Vergaberecht sowie § 10a Ziff. a der VOB/A verpflichteten die Vergabestelle grundsätzlich, sämtliche Zuschlagskriterien und deren Gewichtung mit der Ausschreibung bekannt zu geben.
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Nach bisherigem Recht mußten Bieter bei öffentlichen Aufträgen im Baubereich ihre Zuverlässigkeit durch einen Gewerbezentralregisterauszug nachweisen. Durch das am 14.9.2007 in Kraft getretene „Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere für die mittelständische Wirtschaft“ (MEG II) genügt nun eine bloße Eigenerklärung der Bieter.
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Was passiert eigentlich, wenn ein Mitglied einer Bietergemeinschaft insolvent geht? Mit dieser ebenso interessanten wie realistischen Fallkonstellation sah sich das OLG Celle konfrontiert. Mit Beschluß vom 5.9.2007 (13 Verg 9/07) vertrat es die Auffassung, dass ein Ausschluß des abgegebenen Angebots aus diesem Grund unzulässig sei. In diesem Falle habe der Auftraggeber nur die Eignung der Bietergemeinschaft neu zu prüfen.
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Wie so oft: Eine Gemeinde möchte ein Grundstück in bester Lage an einen Investor verkaufen, weil sie selbst nicht die erforderlichen Finanzmittel hat, dieses wunschgemäß zu bebauen. Das OLG Düsseldorf hat hierzu in seinem Beschluß vom 13.6.2007 („Ahlhorn-Entscheidung“, VII-Verg 2/07) die Meinung vertreten dass, wenn der öffentliche Grundstückseigentümer (im konkreten Fall der Bund) und die betreffende Gemeinde an einen Investor herantreten und zur Absicherung der von diesem zugesagten Bebauung ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB geschlossen wird, das ganze Unterfangen zwingend den Regeln über die Vergabe von Bauaufträgen unterliegt. Dabei sei es gleichgültig, ob die planende Gemeinde ein eigenes Nutzungsinteresse habe oder nicht.
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Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der Europäischen Kommission, umweltfreundliche Beschaffung zu fördern – “wo immer dies möglich und sachgerecht ist”. So die Antwort der Regierung (16/6575) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/6371). Genannt werden hier z.B. der nationale Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP), den vor kurzem auch BM Glos als “richtungsweisend” bezeichnet hat.
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Das EU-Parlament strebt eine Neufassung der EG-Verordnung zum Energy-Star Programm für Bürogeräte an. Danach sind nunmehr strengere Anforderungen als bisher an die Energieeffizienz zu stellen. Hierfür einigten sich Rat, Kommission und Parlament, bestimmte Kriterien verpflichtend im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zu fordern.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung haben sich auf eine verstärkte Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung verständigt. Danach sollen mehr neue Technologien und Innovationen nachgefragt werden. Man erhofft sich hiervon eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit gegenüber herkömmlichen Technologien.
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Am 19. September 2007 geht es in Sachen elektronischer Vergabe ein gutes Stück voran: Vergabe24, Deutschlands größtes Vergabeportal, geht an den Start. Dabei handelt es sich um eine Kooperation von ausschreibungs-abc, Deutsches Ausschreibungsblatt, Staatsanzeiger Online Logistik und Ausschreibungen Online Thüringen.
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat vergangenen Woche das Internetportal SecurityResearchMap gestartet. Ziel ist die bessere Vernetzung der Akteure der zivilen Sicherheitsforschung.
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Ende August hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den EVB-IT Systemvertrag einseitig veröffentlicht und damit die Vertragsbedingungen öffentlicher Aufträge in der Informationstechnik deutlich verschärft. Das BMI hatte zuvor die Verhandlungen mit der Wirtschaft über die so genannten „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“ (EVB-IT) abgebrochen und damit die über Jahrzehnte hinweg praktizierte und bewährte Praxis der gemeinsamen und abgestimmten Erarbeitung ausgewogener Beschaffungsbedingungen aufgegeben.
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Entgegen der Ankündigung, zu Beginn des Jahres 2007 den Gesetzentwurf zur sog. 2. Stufen der Vergaberechtsreform vorzulegen, wartet die Deutsche Wirtschaft gegenwärtig noch immer auf konkrete Inhalte der von Bundesregierung und Bundesrat als „großen Wurf“ angekündigten Novelle. Wie verlautete, liegt ein wesentlicher Grund der Verzögerung darin, daß sich die beteiligten Ressorts nicht über die Einbindung vergabefremder Aspekte (z.B. Mittelstandsförderung, Umweltschutz) einigen konnten. Vor diesem Hintergrund erlangt eine auf den ersten Blick unscheinbare Pressemitteilung des BMWi vom 10.8., große Brisanz.
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Die Bundesregierung hat sich für eine Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Zusammenarbeit ausgesprochen. Anlaß war eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Kommunale Selbstverwaltung und europäisches Vergaberecht“ (BT-Drs. 16/5990). Dabei begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Art 28 II GG, die derlei Kooperationen als innerstaatliche Organisationsentscheidungen ins Belieben der Kommune und damit von einer Ausschreibungspflicht freistelle. Im Gegensatz dazu hat der EuGH in ständiger Rechtsprechung klare Voraussetzungen etabliert, unter deren eine interkommunale Zusammenarbeit nicht dem Vergaberecht unterliegt (sog. Inhouse-Geschäft).
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In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bund der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern einen Stufenplan zur verpflichtenden Einführung der E-Vergabe aufgestellt. Abhängig von der jeweiligen Branche wird die rein elektronische Angebotsabgabe damit zur Pflicht.
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem richtungsweisenden Beschuß (BVerwG-6B 10.07) entschieden, daß Rechtsschutz im sog. Unterschwellenbereich, also in dem Bereich, in dem der Wert des öffentlichen Auftrags unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt, nicht vor den Verwaltungsgerichten eingefordert werden kann.
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Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) hat eine neue Version der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB IV) herausgegeben.
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Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat am 20. Juni zusammen mit Vertretern der Länder den Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), das sind die Polizeien, Feuerwehren und Rettungsdienste, mit dem Start der Referenzplattform offiziell in Betrieb genommen.