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Der EuGH hatte über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung von öffentlichen…
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Bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist in der Abteilung Organisation, Haushalt und Finanzservice, Innerer Dienst zum…
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Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) zeigt: Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten. Computer in der Verwaltung sollten deshalb künftig mindestens sechs Jahre lang genutzt werden.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen „Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ erstellt, der öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen den Umgang mit und das Ausfüllen der EEE erleichtern soll. Sie finden den Leitfaden im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), dort in der Bibliothek. Noch kein Mitglied? Zur kostenfreien Mitgliedschaft geht es hier.
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Mit dem Lebenszykluskosten-Tool-Picker steht auf der Internetseite des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO) ein Instrument zur Verfügung, das bei der bedarfsorientierten Auswahl eines der zahlreichen vorhandenen Berechnungshilfen zur Kalkulation von Lebenszykluskosten unterstützt.
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte im Bundesanzeiger vom 1.07.2016 eine überarbeitete Fassung der VOB/A 1. Abschnitt bekannt gegeben (wir berichteten). Diese war jedoch noch nicht anzuwenden, da der federführende Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beabsichtigte, alle Teile der VOB als Gesamtausgabe “VOB 2016” herauszugeben. Mit Erlass vom 9.9.2016 hatte dann das BMUB den Zeitpunkt zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) auf den 1. Oktober 2016 festgelegt (wir berichteten).
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Ein als Ergebnis einer Ausschreibung rechtswirksam abgeschlossener Vertrag kann vom unterlegenen Bieter nicht – auch nicht über „die Hintertür“ einer (angeblich) unzulässigen wesentlichen De-facto-Vertragsänderung – während der Vertragsausführung vergaberechtlich noch angegriffen werden, selbst wenn der bezuschlagte Auftragnehmer ggf. vertragliche Pflichten verletzt hat.
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Die Finanzlage der Kommunen bleibt nach wie vor angespannt. Das ist das Ergebnis der jüngsten Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes.
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Am 11.10.2016 findet die 21. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) statt.
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Mit der Vergaberechtsreform und der Neufassung des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurden erstmalig in § 108 GWB ausdrückliche Regelungen zur Zulässigkeit von In-house-Vergaben geschaffen. Die Vergabekammer des Bundes hat nun in einer Entscheidung zur alten Rechtslage wichtige Aussagen zu den Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien In-house-Geschäftes nach den neuen Vorschriften, insbesondere zum sogenannten Wesentlichkeitskriterium, getroffen.
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Norbert Portz ist Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) für das Vergaberecht. Er spricht wie kein Zweiter stellvertretend für die kommunalen Auftraggeber in Deutschland. Ehrenamtlich engagiert er sich u. a. im Beirat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). In einer kleinen Serie wollen wir Ihnen unsere Beiratsmitglieder vorstellen.
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Der Wirtschaftsausschuss des Brandenburgischen Landtags hat am 14. September 2016 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Anhebung des Mindestlohns nach dem Brandenburger Vergabegesetz beschlossen und sich zudem gegen eine Aufweichung der Lohnuntergrenze ausgesprochen.