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Ausschreibungsfreie Inhouse-Vergaben und Auftragsänderungen sind gängige Praxis in der Beschaffung. Beide Bereiche sind entsprechend reguliert. Im…
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Vergabemanager:in (m/w/d) in Hessen gesucht
Die Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) sucht eine/n Vergabemanager:in (m/w/d). Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im…
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist im Jahr 2023 um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Mit einem Volumen von 102,3 Milliarden Euro lag der Auftragseingang nominal (nicht preisbereinigt) 3,3 % über dem Vorjahresniveau und damit erstmals im dreistelligen Milliardenbereich, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die unterschiedliche Entwicklung von realen und nominalen Werten ist auf die zu Beginn des Jahres deutlich gestiegenen Baupreise zurückzuführen.
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Die Kommission leitet ihre erste eingehende Prüfung der potenziell marktverzerrenden Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen ein und macht somit von ihren Befugnissen im Rahmen der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten Gebrauch. Diese Prüfung betrifft ein öffentliches Vergabeverfahren.
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Die Stadt Köln darf das aktuelle Auswahlverfahren für die Deutzer Kirmes 2024 wie geplant fortführen. Den Eilantrag einer Bewerberin gegen ihren Ausschluss vom Auswahlverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 22. Februar 2024 nach summarischer Prüfung abgelehnt.
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§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB enthält mit dem Grundsatz der Losweisen Vergabe eine zentrale Regelung für die Beschaffungspraxis. Gleichwohl ist die Reichweite umstritten, Beschaffer:innen fragen tagtäglich, welche Möglichkeiten bestehen, abweichend von diesem Grundsatz eine Gesamtvergabe durchzuführen. Das Seminar gibt einen praxisorientierten Überblick, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um den Bedürfnissen öffentlicher Auftraggeber gerecht zu werden. Information & Anmeldung
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Das Nachprüfungsverfahren wird in der Vergabepraxis oft als letztes Glied der Fehlerkette betrachtet. Dabei hat der öffentliche Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, Vergaberechtsverstöße zu korrigieren – durch Anerkennung von Fehlern. Bei unserer Podiumsdiskussion wird die „Fehlerkultur als Lernkultur“ beleuchtet und darüber diskutiert, welche Vorteile eine gute Fehlerkultur mit sich bringen kann. Am 13. März findet die Tagung „Die Kultur des Vergaberechts“ in Berlin statt.
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Vergangenen Freitag hat das Kammergericht Berlin in dem Beschwerdeverfahren verhandelt (siehe Vergabeblog.de vom 21/02/2024, Nr. 55897). Unter dem Titel: „S-Bahn-Vergabeverfahren: Berliner Kammergericht fordert von Ländern Kompromisse mit Alstom“ berichtet die Tagesschau zu den Inhalten der Verhandlung, die in diese Woche vertagt wurde. Das Gericht erkenne ein Risiko, dass nicht zwingend das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten werde. Bis in den Freitagabend habe das Gericht mit den Anwälten beider Seiten an entsprechenden Kompromiss-Formulierungen gearbeitet, die nun geprüft werden.
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Das Beschaffungsamt des BMI hat die aktuelle Version der Rahmenvertrags-Roadmap (Stand 21.02.) veröffentlicht.
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Die EU hat zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine ein 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2.000 Unternehmen und Personen, was ein enormer Schlag für das Militär und die Verteidigung in Russland ist.
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Anlässlich der Vorlage eines portugiesischen Gerichts befasst sich der EuGH mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben zu den fakultativen Ausschlussgründen in nationales Recht. Die Entscheidung enthält wichtige Aussagen zu Begründungs- und Informationspflichten öffentlicher Auftraggeber bei der (Nicht-)Anwendung von Ausschlussgründen.
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Folgende Themen haben die DVNW-Mitglieder diese Woche unter anderem diskutiert: Nicht nachvollziehbare Bindefristverlängerungen (Unterschwellenbereich) Erweiterung Abruf Rahmenvertrag Angebotsvergleich bei objektivem Preisvorteil des derzeitigen Auftragnehmers Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Die EU-Wirtschaft ist schwächer als erwartet in das Jahr 2024 gestartet. In der Winterprognose der Europäischen Kommission wird das Wachstum sowohl in der EU als auch im Euro-Währungsgebiet für das Jahr 2023 von 0,6 Prognose (Wert aus der Herbstprognose) auf 0,5 Prozent und
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Im unserem Seminar „Wann sind Unternehmen eigentlich geeignet? “ erfahren Sie, welchen Spielraum das Vergaberecht dem öffentlichen Auftraggeber anbietet, die Eignung von Unternehmen für den Auftrag zu prüfen..
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Die Bundesregierung unterstreicht, dass es seit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens im Jahr 2015 Fortschritte hinsichtlich der globalen Treibhausgasemissionen gegeben hat.