Digitales Netzwerk
Login
Digitales Netzwerk
Netzwerk-Login
-
Informationsfreiheit beinhaltet das eigene Angebot
BVerwG, Urt. v. 17.12.2025 – 10 C 5.24
Das BVerwG gibt Bietern mittels des Informationsfreiheitsgesetzes Zugriff auf die Bewertung des eigenen Angebots, auch in…
5 Minuten
-
Das DVNW sucht Sie!
Wir suchen ein/e Referent/in für Vergaberecht und öffentliche Beschaffung
Sie sind begeistert von der Öffentlichen Beschaffung, mit dem Vergaberecht vertraut und arbeiten lieber mit Menschen…
2 Minuten
-
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und der Digitalverband Bitkom haben sich auf einheitliche Standards…
2 Minuten
-
Hessen will sein Vergaberecht modernisieren. Mit der Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes will die Landesregierung die Grundlage für schnellere Verfahren, verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und eine stärkere Absicherung fairer Arbeitsbedingungen schaffen. Der Gesetzesentwurf des Hessischen Wirtschaftsministeriums wurde am 18.03. in den Landtag eingebracht.
-
Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden. Die Europäische Union hat den Mercosur-Ländern die vorläufige Anwendungsurkunde für das Interimshandelsabkommen entsprechend notifiziert. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič erklärte: „Der heutige Tag ist ein wichtiger Schritt, um unsere Glaubwürdigkeit als bedeutender Handelspartner unter Beweis zu stellen. Die Priorität besteht nun darin, dieses Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur in konkrete Ergebnisse umzusetzen und den EU-Exporteuren die Plattform zu bieten, die sie benötigen, um neue Chancen für Handel, Wachstum und Arbeitsplätze zu nutzen. Die vorläufige Anwendung wird es uns ermöglichen damit zu beginnen, dieses Versprechen einzulösen. Ich freue mich darauf, dass dieses Abkommen sein Potenzial entfaltet, unsere Wirtschaft stärkt und unsere Position im Welthandel festigt, während wir alle demokratischen Verfahren abschließen.“ Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommens (iTA) wird ab dem 1. Mai vorläufig zwischen der EU und allen Mercosur-Ländern gelten, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU bis Ende März notifiziert haben – Argentinien, Brasilien und Uruguay haben dies bereits getan. Paraguay hat das Abkommen kürzlich ratifiziert und wird seine Mitteilung voraussichtlich in Kürze übermitteln. Mit der Übermittlung ihrer „Verbalnote“ an Paraguay, dem gesetzlichen Verwahrer der Mercosur-Verträge, hat die Europäische Kommission den letzten Verfahrensschritt für die vorläufige Anwendung gemäß dem Beschluss des Rates vom 9. Januar vollzogen. Das iTA enthält auch Vorgaben zum Vergaberecht. Kapitel 12 enthält Vorgaben zum „Government procurement“. Weitere Informationen finden Sie hier. Quelle: EU Kommission
-

Liebe Leserinnen und Leser, das Online-Seminar „Update: IT-Vergabe 2026“ am 21. April 2026 geht den Herausforderungen der täglichen IT-Beschaffungen wie Preisanpassungen, Lieferverzögerungen- und ausfälle, der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) nach. Anhand der Einordnung aktueller Rechtsprechung und Neuerungen aus der Gesetzgebung werden Auswirkungen auf laufende und künftige Vergabeverfahren aufgezeigt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
-

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und der Digitalverband Bitkom haben sich auf einheitliche Standards bei der Beschaffung von Open-Source-Lösungen verständigt. Dies markiert einen entscheidenden Fortschritt, um Open Source in der öffentlichen Verwaltung flächendeckend zugänglich zu machen und die digitale Souveränität nachhaltig zu stärken.
-
Der Marktplatz Deutschland Digital (MDD) ist am 19.03. offiziell in den Produktivbetrieb gestartet. Er schafft einen zentralen Zugang zum bisher umfassendsten Angebot an digitalen Produkten für Bund, Länder und Kommunen und vereinfacht die Recherche, den Vergleich und die Beschaffung digitaler Verwaltungsprodukte. Technisch basiert er auf dem bisherigen Cloud-Service-Portal (CSP) der Deutschen Verwaltungscloud (DVC).
-
Informationsfreiheit beinhaltet das eigene Angebot
BVerwG, Urt. v. 17.12.2025 – 10 C 5.24

Das BVerwG gibt Bietern mittels des Informationsfreiheitsgesetzes Zugriff auf die Bewertung des eigenen Angebots, auch in einer Situation, in der kein Nachprüfungsverfahren angestrengt wurde. Ein Fehler in der Angebotswertung kann deswegen auch Jahre nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch zu Schadensersatzansprüchen führen. Öffentlichen Auftraggebern bleibt nur zu raten, die bestehenden Dokumentationspflichten sorgfältig zu befolgen.
-
Die SZ berichtet unter Rückgriff auf dpa-Material unter dem Titel: „Vergaberecht – Hessens Kommunen sollen einfacher Aufträge vergeben können“, dass die schwarz-rote Landesregierung in Hessen die Vergabe öffentlicher Aufträge verbessern will. Hierzu sollen insbesondere Wertgrenzen deutlich erhöht werden. Bei Liefer- und Dienstleistungen könnten demnach zukünftig Aufträge bis 100.000 Euro und Bauleistungen bis 750.000 Euro Auftragswert direkt vergeben werden. Hierzu sollen Vergleichsangebote eingeholt werden – ein formelles Vergabeverfahren soll sich jedoch erübrigen.
-
Unter dem Titel: „Wiener Stadtwerke: Stadtrechnungshof kritisiert 147 Mio. Euro für Berater, mangelnde Transparenz und Vergabepraxis bei städtischen Unternehmen“ berichtet heute.at über eine Prüfung betreffend Vergabe- und Ausschreibungspraxis bezüglich Beratungsleistungen des Stadtrechnungshofs Wien. In seiner Prüfung kommt der Stadtrechnungshof zu dem übergeordneten Ergebnis:
-
Zukünftig soll bei öffentlichen Auftragsvergaben im Land Brandenburg das sogenannte Best-Bieter-Prinzip Anwendung finden. Darüber informierte Wirtschaftsminister Daniel Keller in der Sitzung des Sonderausschusses Bürokratieabbau des Landtages Brandenburg.
-
Geld und Sachzuwendungen sollen zwei Beschäftigte im Landratsamt Miltenberg dazu gebracht haben, die Bestechenden bei Auftrags- und Vergabeverfahren zu bevorzugen. Auf Grundlage einer DPA-Meldung berichten die Zeitungen, wie u.a. die SZ unter der Überschrift: „Landratsamt Miltenberg – Razzien nach Korruptionsverdacht“, dass neben weiteren Tatverdächtigen auch die Beschäftigten des Landratsamtes in den Fokus einer Razzia geraten sind.
-
Das Umweltbundesamt (UBA) hat den Hintergrundbericht zur Überarbeitung der Vergabekriterien – Umweltzeichen Blauer Engel für stationäre und tragbare Computer, Tastaturen und Computermäuse (DE-UZ 78) herausgegeben. Dieser erläutert die Überarbeitung der Vergabekriterien, stellt den technischen Hintergrund, das regulatorische Umfeld und die aktuelle Marktsituation dar und fasst die wichtigsten Punkte der Stakeholderdiskussion zusammen.
-
180 Millionen Euro sollen in den Aufbau oder die erhebliche Modernisierung von Backbone-Netzen fließen, um die Sicherheit, Kapazität und Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur der EU zu verbessern. Im Mittelpunkt dieser Aufforderung stehen die 13 Kabelprojekte von europäischem Interesse, die im Bericht über Sicherheit und Resilienz von Unterseekabeln in der EU identifiziert worden waren.
-

Liebe Leserinnen und Leser, das Online-Seminar „Update: IT-Vergabe 2026“ am 21. April 2026 geht den Herausforderungen der täglichen IT-Beschaffungen wie Preisanpassungen, Lieferverzögerungen- und ausfälle, der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) nach. Anhand der Einordnung aktueller Rechtsprechung und Neuerungen aus der Gesetzgebung werden Auswirkungen auf laufende und künftige Vergabeverfahren aufgezeigt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
-
7 schnelle Fragen an… Dr. Stefan Schmidt
„Vergaberecht verhindert nicht – es sorgt für bessere Lösungen durch Wettbewerb.“

Mit unserem neuen Interview-Format „7 schnelle Fragen“ geben wir regelmäßig Einblicke in die Köpfe und Karrieren von Persönlichkeiten aus Vergabe und Beschaffung.Wir sprechen über fachliche Themen, persönliche Erfahrungen und darüber, was die Menschen in unserer Branche bewegt – kompakt und praxisnah. Dieses Mal im Interview: Dr. Stefan Schmidt. Er ist seit über vier Jahren im Vergabe- und Beschaffungswesen unterwegs und als Fachanwalt für Vergaberecht und IT-Recht bei abante Rechtsanwälte am Standort Leipzig tätig.
-
Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Verkehrsbereich angenommen. Dabei geht es um die Förderung nachhaltiger Verkehrsträger im Personen- und Güterverkehr und einen moderneren EU-Rahmen für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und den multimodalen Verkehr.
-
Neue Linie im Inhouse-Privileg – ist Inhouse jetzt Konzern‑Sache
EuGH, Urt. v. 15.01.2026 – C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV

Das ursprünglich vom EuGH entwickelte und nunmehr in Art. 12 Abs. 3 RL 2014/24/EU bzw. in § 108 GWB geregelte Inhouse-Privileg erlaubt die ausschreibungsfreie Beauftragung von Auftragnehmern. Voraussetzung ist, dass (1) der Auftragnehmer von dem öffentlichen Auftraggeber kontrolliert wird, (2) an ihm keine private Beteiligung besteht und (3) der Auftragnehmer mindestens 80 % seiner Tätigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber und nicht für (fremde) Dritte erbringt. Bei der zuletzt genannten Voraussetzung handelt es sich um das sog. Wesentlichkeitskriterium. In der Rechtspraxis wird in der Regel geprüft, ob das Unternehmen weniger als 20 % seiner Umsätze mit Fremdgeschäft erwirtschaftet. Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (Rs. C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) konkretisiert der EuGH das Kriterium.
-
Die Finanzlage der Kommunen spitze sich weiter dramatisch zu. Die kommunalen Haushalte befänden sich flächendeckend in einer strukturellen Unterfinanzierung – mit gravierenden Folgen für Investitionen, Daseinsvorsorge und die Akzeptanz staatlichen Handelns vor Ort. Nach einem Gespräch mit den Ministerpräsidenten haben die kommunalen Spitzenverbände Bund und Länder erneut aufgefordert, umgehend zu handeln.
-
Die „Public Buyers Community“ hat eine Webseite zur laufenden Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien von 2014 eingerichtet. Die Seite soll wichtige Informationen zur Überarbeitung der Richtlinien bündeln und als zentrale Informationsstelle dienen, um die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung des EU-Rahmenwerks für das öffentliche Beschaffungswesen zu verfolgen.
-
OLG Düsseldorf: Vereinbarung über Schnellladesäulen an bewirtschafteten Autobahnraststätten vergaberechtlich unzulässig
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.03.2026 – VII-Verg 29/22
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 06.03.2026 entschieden, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht vergeben werden dürfen, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.
-
Friedrichshain-Kreuzberg hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen eines Pilotprojekts Module zu beschaffen, deren Rohstoffe nachweislich ausschließlich aus nicht-chinesischen Lieferketten stammen. Der Bezirk sucht daher Modulhersteller, die in der Lage sind, den Ursprung des Rohstoffs eindeutig nachzuweisen und Rückverfolgung sicherzustellen. Ziel ist es, staatlich verordnete Zwangsarbeit in der Solarlieferkette auszuschließen.











