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Die angekündigte Überarbeitung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nimmt weiter Gestalt an. Bund und Länder verfolgen derzeit das Ziel, das Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte deutlich zu vereinfachen und stärker auf Beschleunigung, Digitalisierung und Praxistauglichkeit auszurichten. Im Mittelpunkt der Reform stehen insbesondere höhere Wertgrenzen, weniger Bürokratie sowie eine möglichst einheitliche Anwendung der UVgO in Bund und Ländern.
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Mit der Entwicklung, Beschaffung und Einführung von Laserwaffen bei der Marine soll eine Fähigkeitslücke geschlossen werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5410) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5110) mit.
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In Schleswig-Holstein wurde die Landesvergabeverordnung im Mai geändert und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. Mai 2026 verkündet. Die Neuregelungen gelten damit zeitnah für neu beginnende Vergabeverfahren.
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Im brandenburgischen Vergaberecht zeichnet sich derzeit eine politische Neuausrichtung ab. Im Zentrum steht die Frage, wie öffentliche Auftragsvergaben künftig stärker an tarifliche Arbeitsbedingungen gekoppelt werden können.
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Der Bundesregierung ist das serbische Gesetz über Sonderverfahren zur Durchführung der EXPO 2027 in Belgrad bekannt, jedoch liegen ihr keine eigenen Erkenntnisse zu dessen Anwendung vor. Als EU-Beitrittskandidat sei Serbien dazu aufgerufen, sicherzustellen, dass sein nationales Vergaberecht mit dem EU-Besitzstand im Einklang stehe und wirksam angewandt werde.
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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf für die neue „Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen“ (KritisV) vorgelegt. Mit der Verordnung sollen die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes konkretisiert und künftig verbindlich festgelegt werden, welche Anlagen als kritisch gelten. Für öffentliche Auftraggeber dürfte die neue Verordnung erhebliche praktische Bedeutung entfalten.
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Wir laden Sie im Namen der Vorsitzenden der Regionalgruppe München, Tobias Osseforth, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Dr. Felix Siebler, GvW Graf von Westphalen mbB, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe München ein. Die Sitzung findet am 24. Juni 2026 vor Ort in München statt.
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Mit der Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) verfolgt die Landesregierung ein ambitioniertes Ziel: Öffentliche Beschaffung soll schneller, einfacher und zugleich sozial verbindlicher werden. Jüngst hat sich der Wirtschaftsausschuss des hessischen Landtages am 08.05.2026 im Rahmen einer Anhörung von Fachleuten und Verbänden mit dem Gesetzesentwurf befasst. Dieser verbindet weitreichende Verfahrensvereinfachungen mit einer deutlichen Ausweitung der Tariftreuepflichten – und sorgt damit in Vergabepraxis, Wirtschaft und Politik gleichermaßen für Zustimmung wie Kritik (siehe auch Vergabeblog.de vom 25/03/2026 Nr. 73794 sowie vom 20/03/2025 Nr. 73778). Eine rechtliche Einordnung zur Novelle des HVTG finden Sie zudem in Kürze hier auf Vergabeblog.
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Wir laden Sie im Namen des Vorsitzenden Karsten Köhler, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe Leipzig ein. Die Sitzung findet am 11. Juni 2026 in Leipzig statt.
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Darf der Gesetzgeber den Rechtsschutz für Bieter im Namen der Beschleunigung einschränken? Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Besonders pikant: Das neu beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz enthält eine ähnliche Regelung – die Entscheidung aus Karlsruhe könnte damit voraussichtlich auch dessen Schicksal beeinflussen.










