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Der Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 (21/600) sieht Ausgaben in Höhe von 28,22 Milliarden Euro vor – gut 10 Milliarden Euro weniger als für 2025. Im Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr wird von Investitionen in Höhe von 13,73 Milliarden Euro ausgegangen (2025: 23,72 Milliarden Euro). Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann gleichwohl mit zusätzlichen 21,25 Milliarden Euro (2025: 11,72 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ rechnen.
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Auf dem „KOINNO Challenge-Geber-Day: Wer innovativ beschaffen will, muss zuerst den Markt verstehen!“ am 7. Oktober 2025 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin stellt das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) seine eigens entwickelte Challenge-Plattform zur Markterkundung innovativer Lösungen, den KOINNOvationsplatz vor. Mit diesem Tool hat die öffentliche Verwaltung die Möglichkeit, ihre beschaffungsrelevanten Herausforderungen und Problemstellungen bekannt zu machen, indem Sie Challenges veröffentlichen und Unternehmen zur Einreichung ihrer innovativen Lösungen und Produkte aufrufen. So soll die öffentliche Verwaltung modernisiert aber auch die Innovationstätigkeit der Wirtschaft angeregt werden. Zu der Kooperationsveranstaltung zwischen dem Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) laden wir Sie herzlich ein. Nutzen Sie den Challenge-Geber-Day zum persönlichen Austausch, zur Inspiration und zur konkreten Weiterentwicklung Ihrer Beschaffungsstrategie. Jetzt kostenfrei anmelden – die Plätze sind limitiert: Anmeldung und Agenda
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Die Preisaufklärung stellt Vergabestellen vor erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen und ist aktuell ein zentrales Thema der vergaberechtlichen Spruchpraxis. Sie berührt die Kalkulationsfreiheit der Bieter genauso wie die Frage nach deren Leistungsfähigkeit. § 60 VgV gestattet Auftraggebern, den Zuschlag auf ungewöhnlich niedrige Angebote abzulehnen. Vor Ablehnung sind sie allerdings verpflichtet, die betreffenden Angebote aufzuklären und zu überprüfen. Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Prüfungspflicht sind im Detail und in der Praxis noch nicht abschließend geklärt: Wann ist eine Preisaufklärung konkret erforderlich? Wie sollte sie durchgeführt werden? Wann darf sich der Auftraggeber mit Erklärungen des Bieters zufriedengeben? Und in welchem Umfang können Aufklärung und Ergebnis durch die Nachprüfungsinstanzen überprüft werden?
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Zur Gestaltung der bilateralen Ausschreibung zum Aufbau einer Wasserstoffbrücke zwischen Deutschland (H2Global) und zur Erfüllung EU-beihilferechtlicher Vorgaben führt das BMWE eine öffentliche Marktkonsultation durch. Die Konsultation erfolgt in Form eines Fragebogens, welcher die Maßnahme beschreibt und konkrete Fragen an die Unternehmen formuliert. Die Beteiligung an der Marktkonsultation steht allen betroffenen Unternehmen offen. Der Fragebogen ist in englischer Sprache bis zum 8.9.2025 erreichbar.
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Heute können Sie einen ersten Blick auf die Agenda des Deutschen Vergabetags 2025 werfen! Schauen Sie unter deutscher-vergabetag.de vorbei und erhalten Sie erste Einblicke in die Fachpanels, Podiumsdiskussionen, Workshops sowie Innovations- und Marktforen mit den Top-Sprecher:innen der Vergabewelt! In den kommenden Wochen werden wir die Agenda nach und nach weiter veröffentlichen.
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Die Bundesingenieurkammer fordert, freiberuflich tätige Ingenieurbüros vom Geltungsbereich eines Tariftreugesetzes, wie es von der Bundesregierung geplant ist, auszunehmen.
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Das Online-Seminar „Vergaberecht konkret!“ zeigt die einzelnen Schritte eines Vergabeverfahrens von Liefer- und Dienstleistungen auf. Die Inhalte der VgV und UVgO werden praxisorientiert dargestellt, um eine rechtsichere Umsetzung unter Gewährleistung der aktuellen Rechtsprechung zu vermitteln. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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„Eine Beschleunigung der Planungs- und Beschaffungsprozesse der Bundeswehr ist notwendig, sie darf jedoch nicht zu Lasten von Mittelstand und Handwerk gehen,“ leitet Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) ein.
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Auftraggeber darf Wertungsentscheidung nicht vollständig an Externe delegieren!
VK Nordbayern, Beschl. v. 28.01.2025 – RMF-SG21-3194-9-39

Die Zuschlagsentscheidung in einem Vergabeverfahren obliegt ausschließlich dem öffentlichen Auftraggeber. Zwar darf dieser externen Sachverstand einholen, die eigentliche Entscheidung über den Zuschlag aber nicht vollständig an Dritte abgeben. Die VK Nordbayern hat entschieden, dass ein Zuschlag unwirksam ist, wenn wesentliche Schritte der Angebotswertung einer externen Fachkommission übertragen werden.
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Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat ein reales Orderplus (auf niedrigem Niveau) von 5,3 Prozent, gegenüber dem Vormonat April hingegen ein Minus von 0,5 Prozent. Für die ersten fünf Monate ergibt sich damit ein reales Plus von 8,2 Prozent. „Damit stabilisiert sich der Auftragseingang in unserer gesamten Branche zwar auf niedrigem Niveau, für den Straßenbau trifft dies aber nicht zu.













