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Mit seinem Referentenentwurf zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)…
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Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2026 neue Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung beschlossen. Die…
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Mit seinem Referentenentwurf zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen zentralen Baustein der Föderalen Modernisierungsagenda um. Ziel ist es, Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte einfacher, schneller und praxistauglicher zu gestalten. Die UVgO wird von bislang 54 auf künftig 24 Paragraphen reduziert.
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Die Freie Hansestadt Bremen übernimmt den Vorsitz im neu eingerichteten Portfolio-Board des IT-Planungsrats. Das Gremium soll die Priorisierung, Steuerung und Umsetzung föderaler Digitalisierungsvorhaben stärken und so die Voraussetzungen für standardisierte, interoperable und wirtschaftliche IT-Beschaffungen im öffentlichen Sektor verbessern.
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Seminarempfehlungen der DVNW Akademie
Unsere Seminarempfehlungen im Juli: aktuelle Themen aus Vergaberecht, IT-Vergabe, Bauvergabe und Vergabepraxis

Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Die Korrektur fehlerhafter Unterlagen – ein Gamechanger?“ am 21. Juli 2026. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die neue Möglichkeit, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nach dem Vergabebeschleunigungsgesetz zu korrigieren. Dabei werden die bisherige Rechtsprechung, die Neufassung des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV sowie die Freiräume und Grenzen für die Vergabepraxis beleuchtet. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Deutscher Vergabetag 2026: Ein erster Blick auf die Agenda
Der Jahreskongress für öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberecht

Heute können Sie einen ersten Blick auf die Agenda des Deutschen Vergabetags 2026 werfen! Werfen Sie einen Blick in unser Programm unter deutscher-vergabetag.de und erhalten Sie erste Einblicke in die Fachpanels, Podiumsdiskussionen, Workshops sowie Marktforen mit den Top-Sprecher:innen der Vergabewelt! In den kommenden Wochen werden wir die Agenda nach und nach weiter veröffentlichen. Hier ein erster Einblick in die Agenda:
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Hier finden Sie die wichtigsten Diskussionen der letzten Tage.
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) untersuchte, wie Projekte, die dem Aufbau und der Bevorratung von rescEU‑Reserven sowie deren Einsatz dienen, von der Kommission geplant und durchgeführt wurden. Auf diese rescEU‑Reserven entfallen drei Viertel (2,9 Milliarden Euro) der Mittelausstattung des Katastrophenschutzverfahrens der Union im Zeitraum 2021–2027. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat im Haushaltsausschuss am Montagnachmittag den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan des Bundes bis 2030 vorgestellt. Das Kabinett hatte den Entwurf am Montagmittag gebilligt.
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Wie lange dürfen Bauaufträge ausschreibungsfrei geändert werden?
EuGH, Urt. v. 4.6.2026 – C-820/24 – Strominator Elektro

Die Änderung öffentlicher Bauaufträge ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Wesentliche Anpassungen während der Vertragslaufzeit können – sofern die Voraussetzungen des § 132 GWB sowie des § 22 EU VOB/A erfüllt sind – vergaberechtsfrei vorgenommen werden. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist eine Nachbeauftragung hingegen auf dieser Grundlage nicht mehr zulässig. Vor diesem Hintergrund hat der EuGH klargestellt, innerhalb welchen zeitlichen Rahmens Änderungen öffentlicher Bauaufträge rechtlich noch möglich sind.
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Seit dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Spielregeln für die öffentliche Beschaffung. Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. Mai 2026 soll Verfahren spürbar schneller, digitaler und unbürokratischer machen und trat zu Mittwoch in Kraft.
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Die Stadt Datteln will neue Tablets für ihre Schulen kaufen. Da bisher iPads genutzt werden, sollen auch die neuen Geräte von dem Hersteller Apple kommen. Hiergegen wendet sich der Konkurrent Samsung und geht gegen die Beschaffung juristisch vor. Unter dem Titel: „Noch kein Urteil im Streit um neue iPads für Schüler“ berichtet unter Bezugnahme von dpa-Informationen unter anderem N-TV, dass noch keine Entscheidung des OLG Düsseldorf vorläge. Noch seien Schriftsätze eingereicht worden, die zunächst ausgewertet werden müssten. Eine Entscheidung soll wohl frühestens im September verkündet werden.
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Unter dem Titel: „Trumps Ballsaal im Weißen Haus: 500-Millionen-Vertrag heimlich vergeben – ohne Ausschreibung“ befasst sich die Frankfurter Neue Presse damit, wie Vertreter des Weißen Hauses im vergangenen Jahr einen Vertrag ohne Ausschreibung im Wert von bis zu 500 Millionen Dollar für den Bau des Ballsaals im Ostflügel vergaben haben. In der Analyse beruft sich die FNP auf Informationen der Washington Post. Die Unterlagen sollen belegen, dass Präsident Trump direkt an der Verhandlung einiger Kosten für das Projekt beteiligt war.
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Die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Der deutsche Gesetzgeber hat die erforderlichen Anpassungen bislang nicht verabschiedet. Für die Vergabepraxis stellt sich daher die Frage: Müssen öffentliche Auftraggeber bereits jetzt reagieren? Drohen Unternehmen Nachteile in Vergabeverfahren?
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Hohe Baukosten haben neben anderen Faktoren dazu geführt, dass zuletzt weniger Wohnungen gebaut wurden. Nachdem bereits seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine die Preise für die meisten Baumaterialien gestiegen waren, haben sich aktuell viele Materialien verteuert, die auf Erdölbasis oder energieintensiv hergestellt werden. Bitumen auf Erdölbasis, was unter anderem im Straßenbau und zur Abdichtung von Dächern, Gebäuden und Fundamenten verwendet wird, verteuerte sich im Mai 2026 um 31,2 % gegenüber dem Mai 2025, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Energieintensiv hergestellte Baustoffe verteuerten sich im gleichen Zeitraum.
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Hier finden Sie die wichtigsten Diskussionen der letzten Tage.
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Oktoberfest 2026 – Festzelt-Vergabe wird im Hauptsacheverfahren und nicht im einstweiligen Rechtsschutz geprüft
Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Verfahren Verg 5/26 e
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 18. Juni 2026 den Antrag, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 21. Mai 2026 bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, abgelehnt. Die beabsichtigte Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien bzw. Wirte für das Oktoberfest 2026 darf somit – nach Ablauf der aufschiebenden Wirkung am 19. Juni 2026 – erfolgen.
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Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Freihändige Vergabe von Planungsleistungen“ am 30. Juli 2026. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die Vergabe von Planungsleistungen in vereinfachten Verfahren, einschließlich rechtlicher Grundlagen, Ausnahmetatbestände und strategischer Vorgehensweisen. Anhand aktueller Rechtsprechung und Praxisbeispiele werden typische Herausforderungen und Lösungen aufgezeigt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Wir laden Sie im Namen des Vorsitzenden John Richard Eydner, Langwieser Rechtsanwälte, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe Berlin ein. Die Sitzung findet am 7. Juli 2026 vor Ort in Berlin statt.
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Mit dem Inkrafttreten des Vergabebeschleunigungsgesetzes zum 1. Juli 2026 setzt der Gesetzgeber einen weiteren Schritt zur Vereinfachung und Beschleunigung öffentlicher Beschaffungen um. Die parallel eingeführten Erleichterungen für Start-ups sind dabei Teil eines größeren Reformansatzes, mit dem Vergabeverfahren schneller, flexibler und innovationsfreundlicher gestaltet werden sollen. Wie bereits im Vergabeblog-Beitrag vom 2. Juni 2026 (Vergabeblog.de vom 02/06/2026 Nr. 74437) berichtet, will
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Unter dem Titel: „Streit um S-Bahn-Ausschreibung in Berlin beendet“, berichtet der RBB, dass nach jahrelangem Streit um die Vergabe von Teilen des Berliner S-Bahn-Netzes der Vergaberechtsstreit beendet sei. Der Schienenfahrzeug-Hersteller Alstom habe gegenüber rbb|24 bestätigt, dass das Unternehmen keine weiteren juristischen Schritte unternehmen will. Die rund 15 Milliarden Euro schweren Ausschreibungen für die Beschaffung neuer Züge und den Betrieb der Stadtbahn sowie der Nord-Süd-Verbindungen hatte die Deutsche Bahn (DB) sowie Siemens und Stadler vergangenen Herbst gewonnen (siehe hierzu: Vergabeblog.de vom 02/09/2025 Nr. 72034).
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BGH ignoriert: Zur fehlerhaften Abgrenzung von schematischer Rechtsanwendung und Rechtsdienstleistung
OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2026 – 9 U 8/26

Die Frage, welche Leistungen von nicht-anwaltlichen Vergabeberatern zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber im Lichte des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) noch zulässig sind, beschäftigt die Rechtsprechung nunmehr seit einiger Zeit verstärkt. Mit seinem Urteil hat sich das OLG Naumburg zwar auf die Seite der nicht-anwaltlichen Vergabeberater geschlagen, blendet dabei aber nicht nur diverse anderslautende Rechtsprechung aus, sondern setzt sich auch in Widerspruch zum BGH.











