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Die Reform der Unterschwellenvergabe in Nordrhein-Westfalen: Neue Freiheiten, keine Grenzen?
Teil 1: Das Satzungserfordernis und der Grundsatzrahmen von § 75a GO NRW
Mit der Schaffung von § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat der…
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Wir suchen einen Anwalt für Vergaberecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht m/w/d
Vergaberecht in einer spezialisierten Boutique-Kanzlei in Berlin-Charlottenburg
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Am 31. August 2026 hat das neue deutsche AI Safety and Security Institute (AISI Deutschland) seine…
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Die Reform der Unterschwellenvergabe in Nordrhein-Westfalen: Neue Freiheiten, keine Grenzen?
Teil 1: Das Satzungserfordernis und der Grundsatzrahmen von § 75a GO NRW

Mit der Schaffung von § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat der Landesgesetzgeber den großen Wurf gewagt: Zum 01.01.2026 wurden die bis dato bestehenden kommunalen Regelungen über die Durchführung von Vergaben auf „Null“ gestellt. Statt landeseinheitlicher Wertgrenzen sowie kleinteiliger Vorgaben der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zieht § 75a Abs. 1 GO NRW mit den allgemeinen Vergabegrundsätzen einen abstrakten Rahmen, innerhalb dessen die Beschaffungsstelle sich bewegen muss. Neun Monate nach der Reform bietet es sich an, einen kritischen Blick auf die Reform zu werfen. Dabei wird im ersten Teil dieses Blogbeitrags der „neuralgische Punkt“ thematisiert:
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages führt am 12. Oktober 2026 eine öffentliche Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 durch. Für die Vergabepraxis sind insbesondere die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf Beschaffungs- und Investitionsvorhaben relevant.
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Seminarempfehlungen der DVNW Akademie
Unsere Seminarempfehlungen im September: aktuelle Themen aus Vergaberecht, IT-Vergabe, Bauvergabe und Vergabepraxis
Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Sicherheit und Bewachung beschaffen“ am 22. September 2026. Die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen gehört zu den regelmäßigen Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber. Der Markt ist allerdings schwierig, die Anforderungen durchaus komplex. Das Seminar gibt einen Überblick über den Markt und die relevanten Sicherheitsdienstleistungen und beleuchtet die maßgebenden Anforderungen sowie Gestaltungsspielräume. Ziel des Seminars ist die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, für eine rechtssichere und erfolgreiche Durchführung von Ausschreibungen von Sicherheitsdienstleistungen und soll den Auftraggeber bei der Gestaltung des Verfahrens unterstützen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Am 31. August 2026 hat das neue deutsche AI Safety and Security Institute (AISI Deutschland) seine Arbeit aufgenommen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Bundesministerium des Innern (BMI) setzen damit einen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom Juni 2026 um. Für öffentliche Auftraggeber ist der Start mehr als eine digitalpolitische Nachricht: Mit der zunehmenden Beschaffung und Nutzung von KI-Systemen stellt sich immer dringlicher die Frage, wie deren Sicherheit, Zuverlässigkeit und Risiken bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können.
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Die Europäische Regelung über die öffentliche Auftragsvergabe (Public Procurement Act) soll nun unmittelbar bevorstehen: Die Annahme des Vorschlags der Kommission ist für den 9. September geplant. Die Reform zielt darauf ab, die EU-Beschaffungsvorschriften zu vereinfachen und zu straffen, die Digitalisierung zu stärken, europäische Präferenzkriterien einzuführen und öffentliche Auftraggeber dabei zu unterstützen, Umwelt-, Sozial-, Innovations- sowie Resilienz-Aspekte besser in die Vergabe zu integrieren.
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Regionalgruppe München: Sitzung am 23. September 2026
Fachlicher Austausch zu aktuellen Themen aus Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Wir laden Sie im Namen der Vorsitzenden der Regionalgruppe München, Tobias Osseforth, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Dr. Felix Siebler, GvW Graf von Westphalen mbB, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe München ein. Die Sitzung findet am 23. September 2026 vor Ort in München statt.
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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWBS) hat im Allgemeinen Teil des Bundesanzeigers am 24.08.2026 die überarbeiteten Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A bekannt gegeben. Auf Vergabeblog lesen Sie in Kürze eine rechtliche Einordnung der Überarbeitung.
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Der Bericht „Vergabestatistik. Bericht für das Gesamtjahr 2024“ wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) herausgegeben. Das Statistische Bundesamt hat den Bericht im Auftrag des BMWE erstellt. Anlass ist die Auswertung der öffentlichen Aufträge und Konzessionen mit Vertragsdatum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024.
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Postdienstleistungen im Vergaberecht: Leistungsrealität, vergaberechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Zuschnittsverbot
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.05.2026 – 2 VK 9/25 und VK Bund, Beschl. v. 11.12.2025 – VK 1-96/25 (beide bestandskräftig)

Gleich vier aktuelle Beschlüsse markieren die vergaberechtlichen Grenzen der Beschaffung bundesweiter Postdienstleistungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Sie zeigen: Wo Auftraggeber auf die Infrastruktur der Deutschen Post AG (DPAG) angewiesen sind, müssen Leistungsanforderungen, Wertungsmaßstäbe und Verfahrenskommunikation gleichermaßen belastbar und eindeutig ausgestaltet sein (vgl. auch: VK BW, Beschl. v. 21.07.2026 – VK BW 34/26 und VK BW 1 VK 35/26).
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Unter dem Titel: „Brandenburg macht Weg frei für erleichterte Auftragsvergaben“ berichtet die Tagesschau über Bürokratieabbau in Brandenburg. Die Landesregierung führt das Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben im Land Brandenburg ein. Hierzu
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Das Finanzierungsdefizit des Staates betrug im 1. Halbjahr 2026 nach vorläufigen Berechnungen 71,3 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag das staatliche Defizit damit um 36,6 Milliarden Euro höher als im Vorjahreszeitraum. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen ergibt sich für das 1. Halbjahr 2026 eine Defizitquote von 3,1 %.
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Neue Vergaberegeln, eine geplante Reform der UVgO und weitere Gesetzesvorhaben verändern die Rahmenbedingungen für öffentliche Beschaffung. Für Zuwendungsempfänger bedeutet das: Erleichterungen nutzen, aber Förderrisiken weiterhin im Blick behalten.
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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DVNW-Regionalgruppe Leipzig: Sitzung am 9. September 2026
Fachlicher Austausch zu aktuellen Themen aus Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Wir laden Sie im Namen des Vorsitzenden Karsten Köhler, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe Leipzig ein. Die Sitzung findet am 9. September 2026 in Leipzig statt.
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Der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2026 bis 2030 liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/7301) vor. Danach sollen die Ausgaben des Bundes von 524,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 555,4 Milliarden Euro 2027 steigen. Für 2028 sind 588,2 Milliarden Euro, für 2029 597,8 Milliarden Euro und für 2030 schließlich 635,4 Milliarden Euro vorgesehen.
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NRW will bei öffentlichen Aufträgen künftig stärker auf tarifliche Bezahlung setzen. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes sollen Unternehmen in bestimmten Branchen künftig nur dann zum Zug kommen, wenn sie ihren Beschäftigten die jeweils vorgeschriebenen Tarifentgelte zahlen.
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Seminarempfehlungen der DVNW Akademie
Unsere Seminarempfehlungen im September: aktuelle Themen aus Vergaberecht, IT-Vergabe, Bauvergabe und Vergabepraxis
Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Die Leistungsbeschreibung als Kern für gute Auftragsvergaben“ am 9. September 2026. Das Seminar zeigt die Anforderungen an eine gute Leistungsbeschreibung, ihren Wert für strategische Vergaben sowie das Spannungsfeld zwischen Produktneutralität, zulässigen Produktvorgaben und möglichen Direktvergaben unmittelbar an ein Unternehmen. Durch verschiedene Beispiele werden die Teilnehmenden intensiver einbezogen und zu Fragen und Diskussionsbeiträgen, auch auf Basis eigener Praxiserfahrungen, angeregt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300) zugeleitet. Danach soll der Bund im kommenden Jahr im Kernhaushalt 555,4 Milliarden Euro ausgeben können. Das sind 30,9 Milliarden Euro beziehungsweise 5,9 Prozent mehr als im laufenden Jahr.
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 20.06.2025 aufgehoben und der Antragsgegnerin untersagt, in dem Vergabeverfahren „Konzession Köln-Deutzer Volksfeste“ den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.











