Beschaffung
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Die Richtlinie 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge erlaubt den Rückgriff auf beschleunigte Verfahren, wenn dies aus Dringlichkeitsgründen erforderlich ist. Die EU-Kommission erkennt an, dass der Ausnahmecharakter der aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine raschere Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen, womit sich die Dauer des Verfahrens insgesamt von 87 Tagen auf 30 Tage verringert, so die Kommission. Die Annahme der Dringlichkeit soll danach in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten.
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Bund, Länder und Kommunen verfügen mit jährlichen Ausgaben für die Beschaffung in Höhe von insgesamt rund 260 Milliarden Euro über ein enormes Marktpotenzial. Davon haben über 50 Milliarden Euro unmittelbare Relevanz für „grüne“ Zukunftsmärkte. Das geht aus einer Studie des Beratungsunternehmens McKinsey & Company Inc. hervor, die im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) erarbeitet wurde.
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Am 13.1. einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II. Eine der beschlossenen Maßnahmen sieht die „Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts“ vor. Danach werden befristet für zwei Jahre Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben – jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb – eingeführt.
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Trotz oder gerade wegen der Konjunkturkrise: Die öffentliche Verwaltung wird dieses Jahr so viel für Computer, Software und ITK-Dienstleistungen ausgeben wie nie zuvor. Das teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) auf Basis einer Untersuchung des Marktforschungsinstituts TechConsult mit. Danach werden Bund, Länder und Kommunen rund 18 Milliarden Euro in IT und Telekommunikation investieren – ein Plus von 2,7 Prozent gegenüber 2008.
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Die Europäische Kommission hat die Listen der den EU-Vergabevorschriften unterliegenden öffentlichen Auftraggeber aktualisiert. Anhand dieser können Bürger und Unternehmen feststellen, welche öffentlichen Stellen in der EU für ihre Aufträge gemeinschaftsweite Ausschreibungsverfahren durchführen müssen. Die Listen verbessern nicht nur die Rechenschaftspflicht und Transparenz in diesem Bereich, sondern sollen den Unternehmen auch mehr Möglichkeiten eröffnen, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen – das Volumen der öffentlichen Aufträge in der EU wird auf etwa 17 % des BIP der EU bzw. 1,9 Billionen Euro (2006) veranschlagt.
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Die EU-Kommission und das Europäische Parlament wollen die breite Markteinführung emissionsarmer und energieeffizienter Fahrzeuge durch eine entsprechende Verpflichtung im Rahmen der öffentlichen Beschaffung fördern. Dazu soll eine neue Richtlinie erstmals Kraftstoffverbrauch sowie CO2- und Schadstoffemissionen als obligatorische Kriterien für die Vergabe entsprechender öffentlicher Kfz-Lieferaufträge vorschreiben.
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Am 25. November fand im Rahmen des bekannten „Brühler IT-Forums“ ein gemeinsam von der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAKöV), dem Beschaffungsamt des BMI, dem Umweltbundesamt (UBA) und dem High-Tech Verband BITKOM ausgerichteter Workshop für IT-Beschaffer statt. Thema war die produktneutrale und zugleich umweltfreundliche Beschaffung von Desktop-PCs und Notebooks.
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Der Freistaat Bayern wurde für sein „Elektronisches Beschaffungswesen (ELBE)“ vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik in Österreich (BMÖ) mit dem Austrian Supply Innovation Award 2008 in der Kategorie „Einkäufer“ ausgezeichnet. Mit dem Preis sollen sinnvolle Innovationen im Einkauf und entlang der Wertschöpfungskette gewürdigt und ausgezeichnet werden. Die prämierte Lösung vereinfacht die Beschaffungen des Freistaats im Bereich der Freihändigen Vergabe und reduziert damit die Kosten in erheblichem Maße: In rund 80% der Beschaffungen seitens der Ministerien des Freistaates Bayern und nachgeordneter Dienststellen ist die Freihändige Vergabe das gewählte Vergabeverfahren.
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Nach Ansicht der Vergabekammer (VK) Düsseldorf ist es unzulässig, Angebote von gebrauchter Software von vornherein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Die mit dem Erwerb von gebrauchten Softwarelizenzen ggfs. verbundenen rechtlichen Unsicherheiten reichten jedenfalls als Begründung für deren Ausschluß nicht aus.
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Ein kleines Stückchen E-Government: Seit einigen Monaten können öffentliche Auftraggeber Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.