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Das LG Frankfurt/ Oder hat im Rahmen einer Entscheidung (Az.: 13 O 360/07), noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Bieter nicht auf fachlich/technische Ausschreibungsfehler in den Verdingungsunterlagen berufen können, wenn diese bei erkannten Fehlern keinen Klärungsversuch unternommen hatten: „Der Bieter muß Erkundigungen einholen und versuchen, als notwendig erkannte Konkretisierungen durch eine Kontaktaufnahme zu erhalten“, so das LG.