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Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Auftragnehmern führen häufig zu organisatorischen Umstrukturierungen. Wird ein Auftragnehmer durch einen anderen…
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Die Charité CFM Facility Management GmbH sucht eine/n strategischen Einkäufer/in (m/w/d). Nähere Einzelheiten zu der Stelle und…
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Internationaler Austausch ist auch im Bereich Vergaberecht sinnvoll und hilfreich. Deshalb haben wir uns sehr gefreut, diese Woche eine Delegation aus Serbien im Haus der Bundespressekonferenz zu begrüßen.
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Noch ist in diesem Zusammenhang keine Rede von dem Vergaberecht: die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich darauf verständigt, dass Spitzenpositionen in Europas Wirtschaft ab 2026 ausgewogener zwischen Frauen und Männern besetzt werden müssen. 10 Jahre nach dem zugrundeliegenden Kommissionsvorschlag sei es nun höchste Zeit, dass Frauen die gläserne Decke durchbrechen, so die Kommissionspräsidentin von der Leyen. Weitere Infos finden Sie hier.
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Nur eine Woche nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat grünes Licht für den Etat für das laufende Haushaltsjahr gegeben. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Haushaltsgesetz wie geplant rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
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Aktuell stehen viele Unternehmen durch steigende Rohstoffpreise und gestörte Lieferketten vor großen Herausforderungen. Im Seminar erfahren Sie, welche vergaberechtlichen Bestimmungen es im Falle einer Auftragnehmerinsolvenz gibt und wie sich Auftraggeber aufstellen können, um Ausfälle bei ihrer Bedarfsdeckung möglichst auszuschließen. Information & Anmeldung.
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Im politischen Berlin ist es offensichtlich mehrheitsfähig, dass es am Vergaberecht liegt, wenn öffentliche, insbesondere komplexe Groß- und IT-Projekte nicht rechtzeitig fertig werden, nicht im Kostenrahmen bleiben oder beides eintritt. Dies gilt erst recht für den desolaten Zustand der Bundeswehr. Vielleicht auch deshalb, weil man damit einen Schuldigen gefunden hat. Richtig aber ist, dass ungedeckter verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Bedarf, der auf politischen Versäumnisse vergangener Jahrzehnte beruht, nicht so schnell wie nun nötig im Wege geordneter Regel-Vergabeverfahren nachgeholt werden kann. Und so kommt, was kommen muss: Das „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es steht dem Vernehmen nach in dieser Woche auf der Agenda der Kabinettssitzung. Dem Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) liegt das zugrundeliegende Eckpunktepapier vor:
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Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit haben die Länder am 10. Juni 2022 der vom Bundestag beschlossenen Verfassungsänderung zugestimmt, die die Voraussetzung für ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Ertüchtigung der Streitkräfte schafft. Gebilligt hat der Bundesrat auch das Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz – BwFinSVermG – zur Einrichtung dieses Sondersvermögens.
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Aktuelle Vergabethemen aus einem praxisnahen Blickwinkel betrachtet – dafür steht der Deutsche Vergabetag seit seiner ersten Ausgabe. Auch 2022 versammeln wir deshalb am 17. & 18. November wieder die Koryphäen des Vergaberechts und der Beschaffungspraxis in Berlin. Ein Großteil der Agenda steht bereits fest.
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Diese Themen haben unsere Mitglieder vergangene Woche unter anderem beschäftigt: Vertragslaufzeit bei EU-Vergabe von Reinigungs- und Bewachungsleistungen Fehlende Leistungsbeschreibung nachfordern? Eignungskriterium Berufs- oder Haftpflichtversicherung Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Die Deutsche Handwerkszeitung (DHZ) berichtet in dem Artikel „Öffentliche Ausschreibungen – Was die Politik bei der Vergabe verbessern muss“ über Kritik aus dem Handwerk an der Strukturierung von Vergabeverfahren. So seien formale Hürden, die im Rahmen der Beteiligung an einfach gelagerte Aufträge geknüpft werden, nicht nachvollziehbar. Die Hoffnung im Handwerk, dass dies zukünftig vereifacht würde, bestünde jedoch nicht.
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Der Dienstleistungssektor in Deutschland (ohne Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) hat im März 2022 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) 13,0 % und nominal (nicht preisbereinigt) 16,4 % mehr umgesetzt als im März 2021.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Wie Sie Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit angemessen begegnen und rechtlich auf der sicheren Seite bleiben, erfahren Sie im Seminar „§ 132 GWB – eine schrecklich nette Vorschrift“.
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Immer wieder wird gepredigt: Wer Zuwendungsempfänger ist und das Vergaberecht anzuwenden hat, muss sich besonders vergaberechtstreu verhalten. Die Entscheidung des VG Cottbus macht die Richtigkeit dieser Aussage erneut deutlich. Immerhin: Enthält ein Bescheid keine ausdrücklich rückwirkende Bestimmung zur Anwendung des Vergaberechts, kann auch ein vorangehender anderslautender Hinweis grundsätzlich keine Bindung für vor dem Erlass begonnene Vergabeverfahren entfalten.