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Zur Absicherung von Meilensteinen und Fertigstellungsterminen enthalten Verträge öffentlicher Auftraggeber über die Beschaffung von Lieferungen oder…
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Verfahrensmanager:in Einkauf und Vergabe, Schwerpunkt Vorprüfung in Hamburg gesucht
Die SBH Schulbau Hamburg sucht eine/-n Verfahrensmanager:in Einkauf und Vergabe mit Schwerpunkt Vorprüfung. Alle Informationen zur…
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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sucht eine:n Referent:in in der Vergabestelle (w/m/d). Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Im Rahmen der Brückenmodernisierung sind gegenwärtig für etwa 347 Brückenteilbauwerke Verträge abgeschlossen, um Brücken durch Ersatzneubau, Teilerneuerung oder Verstärkung zu modernisieren.
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Der Beschluss der VK Bund hat es in sich. Anlässlich eines Vergabeverfahrens über Reinigungsleistungen befasst sich die VK Bund mit einer Bewertungsmethode, die sie als „Medianmethode“ bezeichnet. Die VK Bund kommt zu dem richtigen Ergebnis, dass die von der Auftraggeberin im konkreten Fall verwendete Medianmethode rechtswidrig ist. Dennoch enthält die Entscheidung Fallstricke. Die Begründung der VK Bund ist geeignet, Unsicherheit zu erzeugen. Zum einen ist „Medianmethode“ nicht gleich „Medianmethode“. Zum anderen ergänzt die VK Bund en passant einen Satz, der klingt, als seien relative Bewertungsmethoden nun per se rechtswidrig.
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Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2023 mit 2.445,1 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach endgültigen Ergebnissen weiter mitteilt, entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland von 28.943 Euro. Das waren 778 Euro mehr als Ende 2022. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute und der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Eine gute Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zahlt sich aus. Oft stellt sich aber die Frage: Wie anfangen? Mit einer vernünftigen Marktsondierung, sollte die Antwort lauten. Unser Online-Seminar „Vor dem Vergabeverfahren die richtigen Weichen stellen, aber wie?“ klärt Fragen rund um das Thema Verfahrensvorbereitung und insbesondere Markterkundung >>Informationen und Anmeldung<<
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Die Technische Hochschule Wildau sucht eine:n Sachbearbeiter:in (w/m/d) für den zentralen Einkauf im Sachgebiet Haushalts- und Beschaffungswesen. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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„Der Staat nutzt sein Transformationspotenzial bislang nicht aus“ – Zu diesem Ergebnis gelangt die Bertelsmann Stiftung in ihrem Fokus-Papier „Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung“, das vergangenen Monat veröffentlicht wurde. Autoren der Studie sind Alessa Kozuch, Christian von Deimling und Michael Eßig (Universität der Bundeswehr München), die der Fragestellung nachgehen, ob es ein Implementierungsdefizit bei der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung gibt? Die Bertelsmann Stiftung hat zur Veröffentlichung der Studie folgende Meldung herausgegeben:
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„Wettbewerb ist und bleibt der Motor unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Wachstum und Wohlstand, aber vor allem auch Innovation sind davon abhängig, dass wir die Märkte offenhalten. Transformation und eine positive Entwicklung in zentralen Zukunftsfragen wie etwa Nachhaltigkeit oder KI kann nur gelingen, wenn die Unternehmen im fairen Wettbewerb miteinander um die besten Ideen ringen müssen. (…).“ leitet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ein. Auch wenn die Tätigkeit der Vergabekammern es erneut nicht in die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes geschafft haben – das Wettbewerbsregister sehr wohl, wird auch die Arbeit der Vergabekammern des Bundes im Jahresbericht dargestellt. In Zahlen: 2023 wurden 105 (-11 zum Vorjahr) Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt.
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Rahmenvereinbarungen sind aus der täglichen Vergabepraxis nicht wegzudenken, Beschaffer:innen nutzen sie als flexibles Beschaffungsinstrument. Das gilt in besonderem Maße für IT-Vergaben, insbesondere für Hardware und IT-Dienstleistungen. Bei der Vergabe von IT-Leistungen verwenden zahlreiche öffentliche Auftraggeber (teilweise zwingend, teilweise vorgegeben) die EVB-IT Vertragsmuster. Die EVB-IT enthalten allerdings keine Muster für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen, weshalb in der Praxis oftmals Verunsicherung auftritt. Die aktuelle Rechtsprechung – ausgehend vom Europäischen Gerichthof stellt weitere Anforderungen an die Beschaffenden, die in der Rahmenvereinbarung berücksichtigt werden sollten. Wie also sind Rahmenvereinbarungen im Kontext der EVB-IT richtig zu gestalten? In welchem Umfang, an welchen Stellen und mit welchen Inhalten sind die EVB-IT anzupassen, um erfolgreiche IT-Rahmenvereinbarungen auszuschreiben? Information & Anmeldung
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund sucht eine:n Sachbearbeiter:in Bauvergabe (m/w/div). Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Über ihre Erwartungen an eine geplante Bundestariftreueregelung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12320) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (siehe Vergabeblog.de vom 11/07/2024, Nr. 57095). Darin kündigt sie an, ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Tarifbindung vorzulegen. Ein Teil des Pakets sei die geplante Bundestariftreueregelung. Der Entwurf für diese Regelung werde derzeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
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Mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) trat am 24.07.2024 auch eine Anpassung des E-Government-Gesetzes – EGovG in Kraft, welche die vorrangige Nutzung von Open Source Software in der Bundesverwaltung regelt. Die Bundesregierung erfüllt somit eine weitere Forderung aus dem Koalitionsvertrag 2021-2025 (Zitat: „Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt….“) und stärkt damit die Digitale Souveränität in der IT der Bundesverwaltung.
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Nach den Erwägungsgründen für die EU-Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 sollten elektronische Informations- und Kommunikationsmittel zum Standard der Kommunikation in Vergabeverfahren werden. Nach nunmehr über neun Jahren und einige Vergaberechtsmodernisierungen später, ist auch die öffentliche Beschaffung weitestgehend im digitalen Zeitalter angelangt. Eine Vielzahl von Vergabeplattformen sowie Vergabemanagementsystemen unterstützen die vielen Vergabepraktiker.