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Am 15.01.2014 hat das EU-Parlament die neuen Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen angenommen. Verabschiedet wurden insgesamt…
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Referent/-in Vergabehandbuch/-portal in Potsdam gesucht
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg sucht (befristet) eine Referentin / einen Referenten, der…
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Mit rund 5.700 Euro wäre jeder der 160.000 Einwohner Solingens dabei, würde man die Schulden der Stadt pro Kopf umlegen. 45 Millionen Euro muss die Stadt jährlich ab 2013 einsparen. Seit Jahren sind die Ausgaben den Einnahmen weggelaufen, berufsoptimistische oder berufsblinde Politiker retteten die Haushalte mit Krediten bis zur nächsten Amtszeit. Doch bessere Zeiten stellten sich nicht ein. Die Stadtverwaltung griff daher zu einem revolutionären Schritt: Sie stellt vom 4. bis 25. März Sparvorschläge zusammen und im Internet zur Diskussion und Abstimmung durch die Solinger Bevölkerung mit “Pro” und “Contra”. Zudem können eigene Sparvorschläge gemacht werden.
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Auch kleine Änderungen können von Bedeutung sein. Im heutigen Teil 4 unserer Serie “Die neue VOL/A” geht es um eine solche, erst auf den zweiten Blick bedeutsame Änderung. Gem. § 8 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A 2006 ist die Ausschreibung “produktneutral”, d.h. insbesondere ohne Verwendung von Markennamen oder Bezeichnungen, die Rückschlüsse auf die Produkte eines bestimmten Herstellers/ Anbieters zulassen, zu formulieren. Eine Auflage, die insbesondere im technischem Umfeld Beschaffer nicht selten vor große Herausforderungen stellt (s. dazu auch den vorangehenden Beitrag Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von Desktop-PCs aktualisiert). So soll sichergestellt werden, dass nicht durch diskriminierende Formulierungen bestimmte Bieter ausgeschlossen werden – sei es ungewollt oder mitunter auch gewollt. Eine sinnvolle Vorschrift, die in ihrer praktischen Anwendung aber nicht selten zu kuriosen Folgen führte – so z.B., wenn eine Behörde über 50 identische Server der Firma PH verfügte, und nun der 51 Server produktneutral beschafft werden sollte – technische Einbindung, Schulungen des Personals, etc. fraßen oft jede Wirtschaftlichkeit auf. Auch die Rechtsprechung legte den Beschaffern für Ausnahmen vom Grundsatz der Produktneutralität hohe Hürden vor. Die neue VOL/A schafft für solche Fälle nun zumindest im Unterschwellenbereich – und damit immerhin bis zu einem Auftragswert von 193.000 Euro bzw. 125.000 Euro bei Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen – eine praxisgerechte Ausnahmeregelung.
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Auch wenn sich das Vergaberecht gerade einmal nicht ändert, so ändert sich der Stand der Technik doch fortlaufend: Daher haben die Partner des Projekts “itk-beschaffung.de” unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM ihren Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von Desktop-PCs aktualisiert. Der Leitfaden gibt eine praxistaugliche Hilfestellung für öffentliche Einkäufer, ihre Ausschreibungen von Desktop-PCs entsprechend § 8 VOL/A 2006 “produktneutral”, d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen und ohne Nennung eines bestimmten Herstellers, gleichwohl aber unter Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen zu formulieren. Der Schlüssel dazu liegt in der Verwendung von sog. Benchmark-Verfahren.
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Während die neue VOL/A noch auf ihr Inkrafttreten durch eine geänderte VgV harrt, erfährt sie bereits die erste Korrektur: Im Bundesanzeiger Nr. 32 vom 26.02.2010 wird eine “Berichtigung der Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009, vom 19. Februar 2010” bekannt gemacht. Die Korrektor betrifft § 16 VOL/A 2009 und § 19 EG VOL/A 2009 (Prüfung und Wertung der Angebote).
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Die Klägerin hat gegenüber dem Öffentlichen Auftraggeber einen Mehrvergütungsanspruch wegen eines verzögerten Vergabeverfahrens geltend gemacht. In den Ausschreibungsunterlagen war u. a. die Vorgabe enthalten, dass „die Arbeiten im Frühjahr/Sommer 2005 ausgeführt werden“. Im Laufe des Vergabeverfahrens wurde die Zuschlagsfrist mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 30.04.2006. Die Klägerin erhielt schließlich im Februar 2006 den Zuschlag im Vergabeverfahren. Der Baubeginn wurde zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich auf den 1. April 2006 festgelegt. Bereits vor Baubeginn reichte die Klägerin Nachtragsangebote über Zusatzkosten ein, die vom Auftraggeber nicht akzeptiert wurden. Die Klägerin begründete die Nachträge damit, dass ihre ursprünglich angebotenen Einheitspreise aufgrund der Verschiebung der Ausführungszeiten der Baumaßnahme sich um die geltend gemachten Mehrkosten erhöht hätten. Der BGH hat das den Anspruch ablehnende Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben. Er führt aus, dass das Berufungsgericht der erklärten Bindefristverlängerung des Bieters zu Unrecht den Inhalt beimisst, im Falle eines fristgerechten Zuschlags die Arbeiten zu dem angebotenen Preis zu dem neuen, sich aus der Fristverlängerung ergebenden Termin auszuführen.
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Die Vergabepraxis der deutschen Städte und Kommunen von Rettungsdienstleitungen ist ein heiß diskutiertes Thema, politisch und juristisch (siehe auch Beitrag des Autors vom 29.11.2009). Noch in diesem Jahr sind zwei Urteile des EuGH zu diesem Thema zu erwarten. Seit dem 11. Februar 2010 liegen nun die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in einem Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland vor (Rs. C-160/08). Der Autor hat die Schlussanträge für Vergabeblog näher betrachtet. Mit einer Entscheidung des EuGH ist in den nächsten sechs Monaten zu rechnen.
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Die CeBIT schloss am Samstag ihre Tore bis zum Frühjahr 2011. Der Public Sector Parc (Halle 9, im Bild links) bildete auf der CeBIT 2010 ab, was die Modernisierung in den öffentlichen Verwaltungen vorantreibt. Bürokratieabbau, Bürgerservice und Dienstleistungsorientierung, Shared Services sowie das Konzept der vernetzten Verwaltung standen dabei im Fokus. “Green-IT” kommt bei der Erfüllung dieser Aufgaben eine immer wichtigere Rolle zu. Die neue IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, hat im Rahmen der CeBIT die bisherigen Fortschritte der Green-IT-Initiative des Bundes vorgestellt. In ihrer Rede betonte sie das Ziel eines energieeffizienten Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Bundesverwaltung:
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Zum Thema Ausschluss unvollständiger Angebote hat die Vergabekammer Rheinland-Pfalz in ihrem Beschluss vom 21.01.2010 (VK 2 57/09) den Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren wegen mangelnder Referenzangaben bestätigt und den Nachprüfungsantrag der ausgeschlossenen Bietergemeinschaft zurückgewiesen. Die Vergabestelle hatte unter anderem gefordert, dass für die anzugebenden Referenzen Ansprechpartner zu benennen waren. Dies hatte der ausgeschlossenen Bieter versäumt. Die Vergabekammer führt aus, dass dieses Versäumnis einen zwingenden Ausschlussgrund darstellt und eine Nachforderung aus Gründen der Gleichbehandlung nicht in Frage kommt.
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Es ist wohl eher ein Abgrund, als ein bloßes Loch: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat auf Druck der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen Listen der Deutschen Bahn mit Schienenprojekten, die nicht finanziert sind, zusammen gestellt. Nach der von der Fraktion als “Streichlliste” bewerteten Aufstellung seien allein 47 Projekte des Vordringlichen Bedarfs, die nach dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bis 2015 fertig gebaut sein sollten, ohne Finanzierungsvereinbarung. Das betrifft unter anderem alle (!) 16 internationalen Projekte, für die die Bundesrepublik Deutschland Verträge oder Regierungsvereinbarungen mit ihren Nachbarstaaten abgeschlossen hat (im Bild links: Ausschnitt der von der Fraktion zur Verfügung gestellten Präsentation der DB Mobility Networks Logistics zur Finanzierungssituation, die Farbe Rot markiert dabei eine fehlende Finanzierung).
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„Wir sind ausgepresst wie eine Zitrone“ titelt aktuell Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte und Gemeindesbundes (DStGB) in seinem Reformblog. Angesichts eines bis zum Jahr 2013 zu erwartenden Defizits von fast 50 Milliarden Euro in den kommunalen Kassen fordert der DStGB von der Bundesregierung einen staatlichen “Rettungsschirm” für die Kommunen. Sonst drohe der weitere Verfall öffentlicher städtischer Einrichtungen wie Schulen, Theater oder Schwimmbäder – Habbel weist zutreffend darauf hin, dass Berliner-Radiosender inzwischen ihre Hörer nicht mehr vor den Standorten mobiler „Blitzgeräte“, sondern denen tiefer Schlaglöcher in den Straßen der Hauptstadt warnen. Nun, es passiert etwas: Am 24. Februar hat die neue Bundesregierung entsprechend einer Festsetzung ihres Koalitionsvertrags eine neue “Gemeindefinanzkommission” eingerichtet, um “auf der Basis einer Bestandsaufnahme Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten und zu bewerten”. Heute, am 4. März, war nun deren konstituierenden Sitzung unter Leitung von Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Die übrige Besetzung der Kommission macht allerdings nachdenklich, denn Wirtschaftsvertreter sucht man vergebens.
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Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf seiner Sitzung am 25. Februar unerwartet die Freigabe der Mittel für den Regelbetrieb des BOS-Digitalfunks von der Agenda genommen hatte, kommt nun grünes Licht aus Berlin: Der Ausschuss hat am 3. März die Freigabe der Mittel verfügt. Im Vergabeverfahren wurde allerdings nicht nur die Frage des wirtschaftlichsten Angebots diskutiert.
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Die tarifliche Entlohnung der Mitarbeiter ist bei öffentlichen Ausschreibungen auch als Zuschlagskriterium nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kam die VK Schleswig-Holstein in einer Entscheidung vom 14.01.2010 (VK SH 25/09). Anders als die bisherige vergaberechtliche Rechtsprechung zu Tariflöhnen begründete die VK dies jedoch nicht mit einer fehlenden allgemeinen gesetzlichen Regelung zur Zahlung von Tariflöhnen. Nach Auffassung der VK Schleswig-Holstein fehlt es an dem notwendigen sachlichen Zusammenhang zwischen der tariflichen Entlohnung der Mitarbeiter und dem Gegenstand des Auftrages; d.h. konkret: der Qualität der Arbeit.