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Der Anwendungsbereich der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB 2016 ist nicht auf den Katastrophen- und Zivilschutz beschränkt. Werden Leistungen des Rettungsdienstes an anerkannte Hilfsorganisationen übertragen, ist Vergaberecht nicht anwendbar. Ein Verstoß gegen Grundfreiheiten scheidet ebenso aus.
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Am 10.11.2016 findet die 8. Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Ob´s am Vergaberecht lag? Beim Neubau einer Eisenbahnbrücke verlegte die Stadt Schwerin die Straßenbahnschienen auf die andere Fahrbahnseite. Dumm nur, dass damit der Anschluss an die Gleisanlagen in der frisch sanierten Fußgängerzone nicht mehr möglich ist (Foto oben). Ein Stück aus dem Lehrbuch.
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Bei Verwendung eines Punktesystems müssen die Bieter aus dem Vergabeunterlagen klar erkennen können, ob und wie sie mit einer bestimmten Leistung die Höchstpunktzahl erreichen können. Entsprechende Fehler sind für Bieter mangels einer einheitlichen Rechtsprechung und gefestigten Vergabepraxis schwer erkennbar, sodass ihre Rüge nach der Vorabinformation regelmäßig noch rechtzeitig ist.
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Das Jahr neigt sich mit schnellen Schritten dem Ende entgegen, wir möchten Sie aber an dieser Stelle kurz auf die Seminar-Highlights unserer DVNW-Akademie im Dezember hinweisen. Profitieren Sie von unseren attraktiven Frühbucherrabatten.
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Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) hat zum Entwurf der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium Stellung genommen. Diese möchten die neuen Flexibilisierungen im Oberschwellenbereich gerne unterhalb der Schwelle übernehmen, nicht jedoch solche, die Gestaltungsspielräume einengende, Neuerungen.













