Kategorie:
Verkehr
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In Erwiderung der Vorwürfe gegen die Toll Collect GbR (siehe Linktipp auf Vergabeblog.de vom 15/08/2018, Nr. 38071) hat das BMVI einen „Faktencheck“ auf seinen Internetseiten veröffentlicht, der hier abgerufen werden kann.
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Zuschlagskriterien die den Markt zum Vorteil von vielen Bietern öffnen, jedoch zum Nachteil eines ehemaligen Monopolisten, sind nicht diskriminierend, sondern dienen dem vergaberechtlichen Ziel des grötßmöglichen Wettbewerbs.
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