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Ein paar Tage früher als geplant, liebe Leserinnen und Leser, beenden wir für dieses Jahr unsere…
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Die Sozietät Watson Farley & Williams sucht zur Erweiterung ihres Teams bevorzugt am Standort München (oder…
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die bei ihm eingegangenen Stellungnahmen zu seinem Entwurf einer Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) online gestellt. Diese finden Sie hier. Im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) haben wir eigens einen Fachausschuss zur Diskussion des Entwurfs der UVgO eingerichtet, diesen finden Sie hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Alles neu, Alles besser? Diese Frage stellen wir im Rahmen der Podiumsdiskussion auf dem 1. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 16.2.2017 in Berlin. Es diskutieren Reinhard Janssen, Referatsleiter, Recht des Bauwesens, Öffentliches Auftragswesen, im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und Vorsitzender des Hauptausschusses Allgemeines im DVA, Detlef Vadersen, Referent für öffentliches Auftragswesen im Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Ina Witten vom Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V und Prof. Dr. Ralf Leinemann, Rechtsanwalt und Partner bei Leinemann Partner Rechtsanwälte. Das ausführliche Programm der Tagung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.bau-vergabetag.de.
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Menold Bezler – eine mittelständische Kanzlei mit rund 200 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart – sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Rechtsanwälte (M/W) für den Bereich Vergaberecht. Werden Sie Teil des interdisziplinären Teams „Öffentliche Hand und deren Unternehmen“ und beraten Sie bundesweit in anspruchsvollen Vergabeverfahren u.a. mit den Vergabeblog-Autoren Dr. Valeska Pfarr, Dr. Beatrice Fabry und Dr. Martin Ott.
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Der Erhalt öffentlicher Fördermittel bedeutet für den jeweiligen Empfänger Fluch und Segen zugleich. So sehr er sich über die Förderung seines Projektes freuen mag, so drohend hängt von Anfang an das Damoklesschwert der Rückforderung.
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Die Anwendung von § 134 GWB führt nach wie vor zu Praxisproblemen. Die Wartefrist nach § 134 GWB kann laut OLG Düsseldorf nur durch Information an alle nicht berücksichtigte Bieter verlängert werden. Eine derartige Information nur an einen Bieter ist wirkungslos. Erfolgt die Information kurz vor Feiertagen, welche die Warte- und Prüfungsfrist erheblich auf nur noch 4-5 Werktage verkürzt, läuft die Wartefrist nicht an.
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Am 31.08.2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht, die den 1. Abschnitt der VOL/A ablösen soll. Lesen Sie im zweiten Teil dieses Beitrags, welche Neuerungen sie für Bekanntmachungen und den Versand der Vergabeunterlagen, Eignungs- und Zuschlagskriterien und die e-Vergabe bringt.
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Die Bergische Universität Wuppertal beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters in der zentralen Vergabestelle im Dezernat 1 – Allgemeine Verwaltung, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Beschaffung im Dezernat 1.3 – zu besetzen. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Die Stadt Siegen und die Universität Tübingen wurden am 11.10.2016 im Bundesumweltministerium als „Recyclingpapierfreundlichste Stadt/Hochschule 2016“ für die ausschließliche Verwendung von Papier mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Am Wettbewerb beteiligten sich 91 Kommunen.
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Gegen das verpflichtende Gebot einer produktneutralen Ausschreibung wird auch dann verstoßen, wenn verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wird, weil nur ein einziges Produkt den Vorgaben der Leistungsbeschreibung gerecht wird.