EU-Kommission
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In Brüssel ist man besorgt um den Wettbewerb im Bereich der Abwasserentsorgung hierzulande, da die Stadt Hamm im Jahr 2003 dem Zweckverband „Lippeverband“ ohne Ausschreibung einen Auftrag zur Sammlung und Entsorgung von Abwässern erteilt hat. Die Europäische Kommission hat daher beschlossen, eine förmliche Aufforderung in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an Deutschland zu richten, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. In Hamm zeigt man sich derweil betont gelassen.
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Trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahren kommt es in der EU bei Geschäften von Unternehmen mit anderen Unternehmen aber auch mit öffentlichen Stellen noch immer zu Zahlungsverzug. Dies behindert Unternehmen in ihrer Entwicklung und kann in Einzelfällen sogar die Ursache für Insolvenzen an sich lebensfähiger Unternehmen, vor allem sog. kleiner oder mittelgroßer Unternehmen (KMU), sein. Leider ist bislang die Zahlungsmoral öffentlicher Stellen nicht in allen Fällen vorbildlich. Angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise haben sich inzwischen mehrere Mitgliedstaaten dieses Problems auf nationaler Ebene angenommen. Nun meldet sich auch die EU-Kommission zu Wort.
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Da ist die EU-Kommission schon konsequent – der freie Dienstleistungsverkehr gilt nicht zu letzt auch für´s liebe Vieh: Nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission wegen der Rinderbesamungspraxis hierzulande hatte die Deutsche Regierung am 21. Dezember 2006 ein neues Tierzuchtgesetz und am 14. Oktober 2008 eine neue Samenverordnung verabschiedet. Nachdem damit die strittigen nationalen Rechtsvorschriften angepasst wurden, hat die Kommission beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen.
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EU-weite Ausschreibung bis der Arzt kommt – so sieht es offenbar die EU-Kommission. Diese hat die Bundesregierung wegen der Vergabe von Rettungsdienstleistungen ohne EU-weite Ausschreibung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Nach Ansicht der Kommission, angetrieben durch ausländische Anbieter von Rettungsdienstleistungen, könne auch bei der Beteiligung ausländischer Dienstleister ein flächendeckender und effektiver Rettungsdienst in Deutschland gewährleistet werden.
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Die EU, genauer das Open Source Observatory and Repository (OSOR), arbeitet an Richtlinien für öffentliche Verwaltungen zum Thema Beschaffung von Open-Source-Software, also quelloffene und auf offenen Standards basierende Software. Ein aktuell veröffentlicher Leitfadfen „OSOR Guidelines on public procurement and Open Source Software“ bietet dazu Hilfestellungen zu Ausschreibungen, informiert über rechtliche Rahmenbedingungen und liefert fertige Textbausteine zur Übernahme in Ausschreibungen.
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Die Europäische Kommission startet eine Online-Befragung, um herauszufinden, welche Erfahrungen Unternehmen und öffentliche Stellen mit der elektronischen Beschaffung (eVergabe) im öffentlichen Sektor gemacht haben. Die Befragung soll Erkenntnisse liefern, in welchem Ausmaß die eVergabe EU-weit bereits eingesetzt wird. Insbesondere soll bewertet werden, inwieweit die Ziele des „Aktionsplans zur Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge“, der von der Kommission im Dezember 2004 verabschiedet wurde, erreicht worden sind.
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Die EU-Kommission hat entspr. des regelmäßigen zweijährigen Turnus die Schwellenwerte unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten neu festgesetzt. Dabei sind diese aufgrund des schwachen Dollars erneut gefallen.