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Die Bundesdruckerei-Gruppe und das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wollen künftig enger zusammenarbeiten. Dazu haben beide Organisationen einen Letter of Intent unterzeichnet. Ziel ist es, sichere und souveräne IT-Lösungen für die öffentliche Verwaltung gemeinsam zu entwickeln, zu erproben und zu skalieren.
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Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungenverordnung wird der vergaberechtliche Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Oktober 2026 angehoben.
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Die neuen Wertgrenzen der Berliner AV zu § 55 LHO werden nun auch praktisch umgesetzt. Nachdem die Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) zu § 55 geändert wurden, hat der Berliner Vergabeservice am 23. September 2026 neue Mustervordrucke für die Durchführung von Direktaufträgen veröffentlicht. Damit werden die erweiterten Möglichkeiten für Direktaufträge unmittelbar in der Vergabepraxis unterstützt.
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Die Bundesregierung plant eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und will den bisherigen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen neu ausrichten. Für Vergaben und das Vergaberecht könnte dies von besonderer Bedeutung sein, da Informationen aus öffentlichen Beschaffungsvorgängen bereits heute zwischen Informationszugangsrecht, Vertraulichkeit und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stehen.
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Der Vergabesenat stellt klar: Die Festlegung auf einen bestimmten Hersteller kann zwar im Einzelfall vergaberechtlich zulässig sein. Die hierfür angeführten technischen oder wirtschaftlichen Gründe müssen jedoch konkret dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen werden. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat mit Beschluss vom 2. September 2026 – VII-Verg 38/25 eine produktspezifische Ausschreibung von Tablets für Schulen beanstandet. Für öffentliche Auftraggeber ist die Entscheidung insbesondere deshalb relevant, weil die Beschaffung bereits vorhandene Hard- und Softwarestrukturen betrifft – ein Argument, das bei Folge- und Ersatzbeschaffungen von IT regelmäßig eine Rolle spielt.
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Rechtsschutz vs. Geschwindigkeit – High Noon vor dem BVerfG: Das BwBBG auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
Beschleunigung ist politisch gewollt. Effektiver Rechtsschutz ist verfassungsrechtlich geboten. Was passiert, wenn beides kollidiert?

Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) hat der Gesetzgeber die Beschaffung für die Bundeswehr auf Geschwindigkeit getrimmt. Der sicherheitspolitische Hintergrund ist evident: Beschaffungsverfahren sollen nicht an langen Verfahren und Verzögerungen scheitern, wenn es um die Ausstattung und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr geht. Doch gerade dort, wo der Staat besonders schnell handeln will, stellt sich die Frage nach den rechtsstaatlichen Leitplanken. Der Konflikt ist inzwischen beim Bundesverfassungsgericht angekommen.
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Am 9. September 2026 hat die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag für einen Public Procurement Act den Startschuss für eine grundlegende Neuordnung des europäischen Vergaberechts gegeben. Der Vorschlag hat es in sich: Die drei zentralen Vergaberichtlinien sollen durch eine unmittelbar geltende Verordnung (siehe hierzu auch: Vergabeblog.de vom 16/07/2026 Nr. 74860) ersetzt werden. Gleichzeitig soll die öffentliche Beschaffung stärker für europäische Ziele eingesetzt werden – für Innovation, Nachhaltigkeit, Resilienz, Sicherheit und europäische Wettbewerbsfähigkeit. Schneller beschaffen, strategischer beschaffen – und trotzdem rechtssicher bleiben: Das ist die zentrale Herausforderung, vor der das öffentliche Beschaffungswesen steht. Während in Deutschland derzeit intensiv über Verfahrensbeschleunigung, Rechtsschutz und die richtige Balance zwischen beidem diskutiert wird, geht die Europäische Union bereits den nächsten Schritt.
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages führt am 12. Oktober 2026 eine öffentliche Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 durch. Für die Vergabepraxis sind insbesondere die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf Beschaffungs- und Investitionsvorhaben relevant.
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Am 31. August 2026 hat das neue deutsche AI Safety and Security Institute (AISI Deutschland) seine Arbeit aufgenommen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Bundesministerium des Innern (BMI) setzen damit einen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom Juni 2026 um. Für öffentliche Auftraggeber ist der Start mehr als eine digitalpolitische Nachricht: Mit der zunehmenden Beschaffung und Nutzung von KI-Systemen stellt sich immer dringlicher die Frage, wie deren Sicherheit, Zuverlässigkeit und Risiken bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können.










