VgV
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Der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB) weist darauf hin, das die EU eine aktuelle Praxishilfe zur Fahrzeugbeschaffung anbietet, die bei Umsetzung der am 12 Mai in Kraft getretenen neuen Vergabeverordnung (VgV) behilflich sein mag. “Das BMWi wird in absehbarer Zeit keine eigene Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen VgV anbieten” heißt es etwas barsch auf der Homepage des DStGB. Sie finden die Hilfestellung unter www.cleanvehicle.eu (leider bietet „choose a language“ nur Englisch an). Rechts oben können Sie Deutsch als Sprache auswählen (Danke für den Hinweis!)
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Ein Gastbeitrag von RA Mark Münch, LL.M Am 12. Mai sind die Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung in Kraft getreten. Die Änderungen setzen hauptsächlich die vergaberechtlich relevanten Abschnitte der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge in deutsches Recht um.
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In Kooperation mit LexisNexis Deutschland, einem führenden juristischen Verlag, bieten wir Ihnen die neue Vergabeverordnung (VgV) druckfrisch als PDF-Dokument kostenlos unter diesem Link an.
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Unter nachfolgendem Link finden Sie das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 10. Juni zum Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung (VgV) sowie mit ihr der novellierten VOL/A, VOB/A und VOF.
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Irgendwie hatte man sich doch schon an ein Leben ohne die neue Vergabeverordnung (VgV) gewöhnt, oder? Die „Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)“ wird nunmehr morgen, am 10. Juni, im BGBl Teil I Nr. 30, S. 724 ff. erscheinen.
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch wie erwartet der neuen Vergabeverordnung (VgV) mit den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März zugestimmt. Dieser hatte zuvor insgesamt 12, im wesentlichen formale, Änderungsbegehren in die neue VgV eingebracht.
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Die neue Vergabeverordnung (VgV) gilt bald verbindlich. Darin sollen der Gedanke der „grünen Beschaffung“ und die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2006/32/EG) durch die Änderungen in § 4 VgV und § 6 VgV hervorgehoben werden. Beim Kauf technischer Geräte und Ausrüstung regelt zukünftig § 4 Abs. 6 Nr.1 VgV bei Beschaffungen oberhalb der Schwellenwerte, dass mit der Leistungsbeschreibung im Rahmen der technischen Anforderungen vom Bieter Angaben zum Energieverbrauch zu fordern sind. Bei der Frage, wer letztendlich den Auftrag erhält, bestimmt dann § 4 Abs. 6 Nr. 2 VgV, dass der Energieverbrauch (mit)ausschlaggebendes Wertungskriterium sein kann.
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Update 29.03.: Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrats hatten insgesamt 16 Änderungsvorschläge eingebracht (BR-Drucksache 40/1/10 vom 15.03.2010). Hiervon wurden auf der Bundesratssitzung am 26. März 12 Änderungsvorschläge angenommen. Den Beschluss des Bundesrates – BR-Drucksache 40/10 (Beschluss) – vom 26. März finden Sie hier.
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Das Bundeskabinett hat heute dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung (VgV) zugestimmt. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Die neue VgV ist erforderlich, um durch die in ihr enthaltenen Verweise die VOL/A 2009 und VOB/A 2009 in Kraft treten zu lassen. Damit wird dann die sog. 3. Stufe der Vergaberechtsreform und mit ihr die Reformaktivitäten der 16. Legislaturperiode zur Vereinfachung des Vergaberechts abgeschlossen. Ausweislich des Koalitionsvertrags wird es nicht die letzte Reform gewesen sein.