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Die Vergabewelt ist derzeit einigermaßen verunsichert wegen der strengen nationalen Rechtsprechung in Bezug auf die Transparenzanforderungen…
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Die Grün Berlin GmbH sucht für den Standort in Berlin einen Vergabemanager (m/w/d) insbesondere für Bau-…
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Am 9. Juni fand im Brandenburgischen Landtag die erste Lesung über eine Neufassung des Brandenburgischen Vergabegesetzes statt.
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Das neue Vergaberecht ist komplexer und stellt keine Vereinfachung dar. Auf diesen kurzen Nenner brachte es Norbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), bei der Fachtagung „Das neue Vergaberecht 2016“ in Nürnberg.
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In Mexiko ist es zu mehreren Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Ausschreibungen gekommen. Dabei versuchen die Betrüger mit gefälschten Ausschreibungen Gebühren von interessierten Unternehmen zu kassieren. Die AHK Mexiko hilft bei der Prävention.
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Als erstes Bundesland passt Niedersachsen zum 1. Juli 2016 das Vergabegesetz des Landes an die im April in Kraft getretenen neuen vergaberechtlichen Regelungen des Bundes an. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums wurde am 7. Juni vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet.
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Auch bei Vergaben außerhalb des Anwendungsbereichs des 4. Teils des GWB sind die Zuschlagskriterien transparent zu formulieren und bekanntzugeben.
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Das VOL und VOB schon mal eine verschiedene Sprache sprechen, ist nicht neu. Aber worin liegt der Unterschied, wenn die VOL von “vertraulich” spricht, die VOB aber von “geheim”? Oder gibt es keinen? Interessante Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Es ist tatsächlich eine Premiere: Zum ersten Mal hat die Rechtsprechung darüber entschieden, ob Abfindungen aufgrund eines Sozialplans preisrechtlich den Kosten oder dem allgemeinen Unternehmerwagnis zuzurechnen sind.
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Das Vergaberecht ist im Wandel – damit Sie auf dem aktuellen Stand bleiben, nutzen Sie das Angebot der DVNW Akademie. Gerne möchten wir Sie auf folgende Seminare vor und nach der Sommerpause hinweisen:
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Das VHB setzt die VOB Teile A und B um und schafft die Voraussetzung für eine einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren. Es wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht geht auch eine Änderung des VHB einher.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) hat in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen neuen Fachausschuss im DVNW eingerichtet. Dieser hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen und den Stand der öffentlichen Beschaffung in Bezug auf Strategie, Innovationskraft und Nachhaltigkeit zu beleuchten.