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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern den Referentenentwurf zum Vergabetransformationspaket an die Bundesressorts…
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Hauptamtliche Beisitzer*in (m/w/d) in Potsdam gesucht
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie sucht eine/n hauptamtlichen Beisitzer*in (m/w/d) in Potsdam. Alle Informationen…
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Bei Zweifeln an dem Leistungsversprechen des Bieters, etwa an der Umsetzbarkeit seines eingereichten Konzepts, muss der Auftraggeber dies verifizieren, wobei eine entsprechend vorgenommene Prüfung durch die Nachprüfungsinstanzen voll überprüfbar ist. Für die Prüfung und Feststellung der entsprechenden Leistungsfähigkeit des Bieters reicht es aus,
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Folgende Themen haben die DVNW-Mitglieder diese Woche in den Fachausschüssen unter anderem diskutiert: Fristverlängerung im Vergabeverfahren gemäß UVgO nach Ablauf der Angebotsfrist Abrechnung nach Kostengruppen im LB technische Ausrüstung BMWK – Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts, Referentenentwurf „Vergabetransformationspaket“, UVgO 2024 u.a. Diskutieren Sie gern mit und teilen Sie Ihr Wissen! Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. 19.11., Erfolgreich verhandeln im Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber verfügen bei Verhandlungsverfahren über einen großen Gestaltungsspielraum. Gleichwohl wird von diesen Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis nur selten Gebrauch gemacht. Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die zu beachtenden organisatorischen Aspekte, rechtlichen Vorgaben zur Durchsetzung auftraggeberseitiger Interessen sowie verschiedene strukturierte Verhandlungsmethoden und deren Umsetzung geben.>> Informationen und Anmeldung
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Der Bericht: „Berücksichtigung von Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten in der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung“ wurde vom Umweltbundesamt (UBA) mit Stand September 2024 herausgegeben. Der Bericht gibt Bedarfsträgern und Beschaffungsstellen Hinweise zur Umsetzung des speziellen Berücksichtigungsgebots für Klimaschutzaspekte
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Am 27. November findet die neue Innovationstagung des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in Kooperation mit dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) statt. Dabei werden spannende Lösungen zur digitalen Transformation von Staat und Verwaltung präsentiert. An konkreten Beispielen wird thematisiert, wie Digitalisierung innovationsfördernd wirkt und klassische Managementansätze verändert und ergänzt. Bei den Vorträgen sowie Praxisworkshops stehen Themen wie Künstliche Intelligenz, Cloud, neue Formen der Marktgespräche, innovative Vergabeprozesse und moderne Ansätze in Bauverfahren im Fokus. Erleben Sie Best Practices aus NRW und diskutieren Sie vor Ort mit Expert:innen aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft! Sichern Sie sich rechtzeitig Ihr Ticket: Information & Anmeldung
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund sucht eine/n Expert*in Vergabe Bau (m/w/div) in Berlin. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Bei der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) stoßen die Pläne zur „Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen“ und die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf harsche Kritik:
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Der Präsident des Beschaffungsamtes des BMI, Dr. Alexander Eisvogel, hat im September 2024 im Rahmen eines öffentlichen Auftritts für eine stärkere strategische Steuerung des öffentlichen Einkaufs geworben.
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Unser Online-Seminar ist Teil der Reihe „Nachhaltige und strategische Beschaffung“ und unterstützt Vergabestellen bei der Herausforderung, geeignete Nachweise, insbesondere Gütezeichen, für ökologische und soziale Aspekte zu finden, auszuwählen und vorzugeben. Sichern Sie sich hier Ihren Platz: Information & Anmeldung
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund sucht eine/n Teamleiter*in Vergabe Bau (m/w/div) in Berlin. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Microsoft Corporation, Redmond, USA, ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Microsoft gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
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„Der Sparzwang darf nicht dazu führen, dass Berlin dringend benötigte Investitionen auf Eis legt“, warnt Katarzyna Urbanczyk-Siwek, Geschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau.
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Bei dem Ausschluss eines Bieters wegen vorheriger Schlechtleistung muss der Auftraggeber darauf achten, die Entscheidung eingehend zu begründen und dokumentieren.