Vertragsverletzungsverfahren
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Ironie des Schicksals? Die Bundesregierung ist gerade dabei, im Rahmen der GWB-Novelle der Vergaberechtsreform die Möglichkeit einer Inhouse-Vergabe gesetzlich zu verankern, da leitet die EU-Kommission u.a. gegen Deutschland ein EU-Vertragsverletzungverfahren ein, da Abfallentsorgungsdienstleistungen ohne Ausschreibung im Wege interkommunaler Zusammenarbeit „inhouse“ zwischen Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Necker-Kreis vergeben wurden.
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Die EU-Kommission hat wegen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne Ausschreibung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Stadt Bonn hatte im Jahre 1997 einen Dienstleistungsvertrag über die Entsorgung von Bio-Abfällen mit einem privaten Unternehmen ohne vorangehende öffentliche Ausschreibung geschlossen.