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Die Vergabewelt ist derzeit einigermaßen verunsichert wegen der strengen nationalen Rechtsprechung in Bezug auf die Transparenzanforderungen an die Bewertungsgrundlagen. Allen voran das OLG Düsseldorf. Das EuGH-Urteil in Sachen TNS Dimarso schlug dann datumsgerecht wie eine kleine Revolution ein und wird bereits fleißig rezipiert. Dr. Roderic Ortner schreibt die erste Analyse von Dr. Peter Neusüß (Vergabeblog.de vom 21/08/2016, Nr. 27080) fort – und kommt an einer entscheidenden Stelle zu einem anderen, nämlich dem Titel dieses Beitrags tragenden Ergebnis. Aber lesen Sie selbst.
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„Die Ergebnisse der Expertenkommission haben jeden Zweifel ausgeräumt, dass sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich eine Investitionsschwäche in Deutschland weiterhin existiert.”
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Das Land Hessen hat seine Leitfäden zur nachhaltigen Beschaffung aktualisiert.
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Matthias Steck, Vorsitzender der Vergabekammer Südbayern, wurde in den Beirat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) berufen. Der ehrenamtliche Beirat berät und unterstützt die DVNW Geschäftsstelle und steht dabei stellvertretend für die Mitglieder des Deutschen Vergabenetzwerks. Matthias Steck: „Ich freue mich, als Vertreter der Rechtsprechung einen Beitrag zur weiteren Entwicklung der für die Vergabewelt bedeutsamen Wissensplattform des Deutschen Vergabenetzwerks leisten zu können.”
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Das Bundesbauministerium hat mit Datum vom 9. September 2016 den Erlass zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) veröffentlicht.













