Vergabeblog

"Der Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)"

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Gesundheits- & SozialwesenPolitik und Markt

Tellerrand: Bundesregierung will Anwendung des Kartellrechts bei Krankenkassen konkretisieren

Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Kartellverbot und die Missbrauchsaufsicht auch auf die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Versicherten sowie für Abreden und Vereinbarungen zwischen den Kassen gelten.

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Gesundheits- & Sozialwesen

Das 3-Partner-Modell in den Generikaverträgen der gesetzlichen Krankenkassen lebt weiter!

GesundheitHeute verkündete das OLG Düsseldorf in der Sache Dexcel ./. Deutsche BKK den Beschluss und wies den Nachprüfungsantrag des Generikaherstellers Dexcel zurück. Dexcel, so das Gericht, habe seinen Antrag auf die Argumentation gestützt, dass die Abgabe eines der drei Vertragsarzneimittel völlig frei durch den Apotheker erfolge. Das sei unzulässig, weil Dexcel dadurch benachteiligt werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

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Gesundheits- & SozialwesenPolitik und Markt

Arzneimittelrabattverträge: Umsatzstarke Wirkstoffe werden neu vergeben

GesundheitBei vielen der großen Krankenkassen laufen die im Wettbewerb vergebenen Rabattverträge für umsatzstarke Medikamente demnächst aus. Die AOK z.B. meldet, dass sie ihre bislang umfangreichste Ausschreibung (AOK VII) an den Markt geben will, in der einige sehr umsatzstarke Wirkstoffe wie Pantoprazol erneut ausgeschrieben werden.
Die AOKen schreiben, obwohl es sich um jeweils selbständige Krankenkassen mit regionalem Bezug handelt, ihre Rabattverträge gemeinsam aus, teilen aber die Verträge in (diesmal acht) Regionallose auf. Für jedes Los wird (und wurde in der Vergangenheit) nur ein Vertragspartner gewählt – angesichts der rechtlichen Unsicherheiten des 3-Partnermodells ein Ansatz mit Zukunft.

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Gesundheits- & Sozialwesen

Kommt das Ende des Drei-Partnermodells für Medikamentenrabattverträge?

GesundheitViele große gesetzliche Krankenkassen schließen Rabattverträge über nicht mehr von Patenten geschützte Medikamente mit drei Vertragspartnern ab. Damit soll die Versorgungssicherheit erhöht und die Notwendigkeit einer – manchmal medizinisch problematischen – Umstellung der Versicherten auf andere Medikamente verhindert werden. Diese bisher von den Nachprüfungsinstanzen für zulässig gehaltene Praxis wird jetzt von einer Entscheidung der zweiten Vergabekammer des Bundes (VK 2 – 58/11) in Frage gestellt.

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Gesundheits- & Sozialwesen

Droht das Prozessdickicht? – Zur künftigen Anwendung des Kartellverbots auf gesetzliche Krankenkassen

Gesundheit Gesetzliche Krankenkassen beschaffen Leistungen zunehmend im Rahmen von Vergabeverfahren. Dies verspricht erhebliche Einsparungen, denn in der Regel erzeugt ein solches Vorgehen hohen Wettbewerbsdruck. Dieser wird noch erhöht, wenn mehrere Krankenkassen bei der Vergabe kooperieren und hierdurch ihre Nachfragemacht bündeln. Ein Beispiel hierfür ist die Beschaffung von generischen Arzneimitteln, die von den Allgemeinen Ortskrankenkassen in gemeinsamen Verfahren durchgeführt wird. Das Bundeskartellamt schätzt den Anteil der AOKs auf dem relevanten Markt auf 40 %.

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Gesundheits- & SozialwesenPolitik und Markt

Kostenbremse AMNOG? – Neues von der Gesundheitsreform

Gesundheit Am 11. November 2010 hat der Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und soll die gestiegenen Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel durch mehr Wettbewerb begrenzen. Neben der inhaltlichen Reform der Erstattungsregelungen dürfte dabei auch die konsequente Stärkung der vergaberechtlichen Kontrollmechanismen eine wichtige Rolle für zukünftige Beschaffungen der Krankenkassen spielen. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über wichtige Neuregelungen.

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Gesundheits- & Sozialwesen

Gesundheitsreform und Arzneimittelrabattverträge – Gleiches (Vergabe-)Recht für alle!

GesundheitDer aktuelle Gesetzesentwurf vom 29.06.2010 zur Reform der Arzneimittelversorgung („Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts in der gesetzlichen Krankenversicherung“, AMNOG) überträgt den Zivilgerichten die vergaberechtliche Kontrolle über den Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen auch in der zweiten Instanz. Strenge vergaberechtliche Regeln sollten daher schon im Vorfeld beachtet werden, das gilt insbesondere bei Verträgen über denselben Wirkstoff, die mit mehreren Herstellern geschlossen werden.

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Gesundheits- & SozialwesenPolitik und Markt

Bundesrechnungshof: „Beim überwiegenden Teil der freihändigen Vergaben fand keinerlei Wettbewerb statt“

Wenn Sie gestern Abend die Nachrichten verfolgt haben, so wissen Sie, dass den gesetzlich Krankenversicherten in Kürze eine Erhöhung ihrer Beiträge ins Haus steht. Die Politik wird nicht müde, die üblichen Gründe zu proklamieren, die Mindereinnahmen der Kassen durch die Wirtschaftskrise, die Kosten des Gesundheitsfonds und sowieso die gestiegene Lebenserwartung. Nun sind Krankenkassen nach einem Urteil des EuGH auch öffentliche Auftraggeber. Und was der Bundesrechnunghof (BRH) in seinen „Bemerkungen 2009“ über den Umgang jedenfalls einiger Kassen mit ihren Finanzmitteln feststellt, lässt Rückschlüsse auf deren Verhältnis zur sparsamen Mittelverwendung insgesamt zu. Die interessantesten Fälle finden Sie nachfolgend – Vergabeblog empfiehlt dringend blutdrucksenkende Mittel bereit zu halten. Am besten auf eigene Kosten.

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Gesundheits- & SozialwesenPolitik und Markt

Zentralisierte Beschaffung: 80 Krankenkassen bündeln ihre Marktmacht

Das Gemeinschaftsunternehmen der Betriebskrankenkassen, spectrum|K, hat am 27. Juli sein Vergabeverfahren für Rabattverträge gestartet (vgl. EU-Amtsblatt vom 28. Juli 2009; Az. 2009/S 142-207880). Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Rabattverträgen von Medikamenten. Die Besonderheit: An dem Vergabeverfahren beteiligen sich 80 Krankenkassen, darunter neben Betriebskrankenkassen auch Vertreter anderer Kassenarten. Damit umfasst die Ausschreibung ein Auftragsvolumen für ca. 7,3 Millionen Versicherte – wie war das noch mit dem Kartellrecht und den Krankenkassen?

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Gesundheits- & SozialwesenUNBEDINGT LESEN!

EuGH-Urteil: Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

paragraph Zwei Tage nach seinem überraschenden Urteil zur Ausschreibungsfreiheit interkommunaler Kooperationen hat der EuGH am 11. Juni 2009 eine Entscheidung (Rs C-300/07) getroffen, die weit mehr den allgemeinen Erwartungen der Fachwelt entspricht: Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts und als solche zur öffentlichen Ausschreibung ihrer Beschaffungen verpflichtet.

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